Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

landcs  in  die  Bundesrepublik  wurde  an  eine  Reihe  von  Maximalforderungen  gebunden,
  die  offensichtlich  zur  Absicherung  der  mittlerweile  vorbereiteten  Einzelforderungen
  gegenüber  der  Bundesrepublik  dienen  sollten.  Die  Möglichkeit  einer
kooperativen  Zusammenarbeit  mit  der  neuen  saarländischen  Landesregierung  wurde
  von  vornherein  nicht  in  Betracht  gezogen.  Verhandlungen  unter  Beteiligung
saarländischer  Vertreter  wurden  vielmehr  kategorisch  zugunsten  direkter  bilateraler
Verhandlungen  mit  der  Bundesrepublik  ausgeschlossen.  Durch  ein  breites  Spektrum
  an  einzelnen  Forderungen  wurde  -  in  Übereinstimmung  mit  der  Bundesregierung
  -  der  Verhandlungsgegenstand  auch  auf  andere  Fragen  des  deutsch-französischen
  Verhältnisses,  wie  zum  Beispiel  den  Bau  eines  Moselkanals  ausgedehnt.
Die  Saarfrage  wurde  dabei  von  der  französischen  Seite  völlig  neu  bewertet.
Ökonomische  und  politische  Argumente,  die  teilweise  bereits  seit  Jahren  in  der
innerfranzösischen  Diskussion  verwandt  worden  waren,  wurden  nun  in  dem  Sinne
berücksichtigt,  dass  eine  ganz  grundsätzlich  integrative  oder  kooperative  Linie
gegenüber  der  Saar  nicht  mehr  verfolgt  wurde.  Dazu  trug  sicherlich  auch  bei,  dass
die  Saarfrage,  welche  die  französische  Öffentlichkeit  noch  1955  stark  beschäftigt
hatte,  in  Frankreich  deutlich  an  Bedeutung  verlor.  Dies  musste  jedoch  nicht
zwangsläufig  mit  einem  Verzicht  auf  Einzelforderungen  einhergehen.  Ganz  im
Gegenteil  wurden  beispielsweise  hinsichtlich  französischer  Abbaurechte  im
Warndt  -  und  damit  unter  saarländischem  Territorium  -  weiterhin  hohe  Ansprüche
formuliert.  Auf  keinen  Fall  sollte  die  Neuregelung  der  Wirtschaftsbeziehungen  mit
der  Saar  die  französischen  Unternehmen  oder  die  staatliche  Außenhandelsbilanz
gefährden.  Auch  den  Umtausch  der  im  Saarland  als  offizielle  Währung  kursierenden
  französischen  Francs  ließ  man  sich  teuer  bezahlen.  Befreit  von  den  Zwängen
einer  Rücksichtnahme  auf  saarländische  Interessen,  die  in  der  Zeit  der  Währungsund
  Zollunion  auch  aus  diplomatischen  und  politischen  Gründen  immer  nötig
gewesen  war,  konnte  Frankreich  nun  sogar  zielstrebiger  und  erfolgreicher  als  zuvor
die  eigenen  ökonomischen  Interessen  einfordem  und  durchsetzen.  Hingegen  wurde
der  Anspruch  aufgegeben,  einen  eigenständigen  und  positiven  Beitrag  zur  künftigen
  Gestaltung  der  Region  zu  leisten  und  die  -  im  Übrigen  immer  noch  als  nötig
und  hilfreich  angesehene  -  grenzüberschreitende  Kooperation  zu  fördern.  Die
Unterzeichnung  des  Luxemburger  Vertrags  am  27.  Oktober  1956  beendete  somit
auch  die  Epoche  einer  eigenständigen  französischen  Saarpolitik.

Literaturhinweise
Rémi  BaudouÜ,  Französische  Wiederaufbaupolitik  an  der  Saar,  oder:  Funktionalismus  als
politische  Doktrin  (1945-1950),  in:  Hudemann,  Jellonnek  u.  Rauls,  Grenz-Fall,
S.  279-291
Jean-Paul  Cahn,  Le  second  retour.  Le  rattachement  de  la  Sarre  à  FAllemagne  1955-1957,
Bern  1985

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