Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

der  Europäischen  Verteidigungsgemeinschaft  (EVG)  von  einer  Regelung  der  Saarfrage
  abhängig  machte.  Dieses  Junktim,  das  wohl  überwiegend  innenpolitischen
Erwägungen  entsprang,  definierte  die  völkerrechtliche  Absicherung  der  saarländischen
  Autonomie  nun  endgültig  als  vorrangiges  Ziel  der  französischen  Politik.
Nach  den  Bundestagswahlen  1953  leitete  Bonn  über  den  Europarat  einen  ersten
Anlauf  zur  Lösung  des  Saarkonfliktes  ein.  Der  niederländische  Parlamentarier
Marinus  van  der  Goes  van  Naters  legte  schließlich  einen  -  schon  bald  nach  ihm
benannten  -  Plan  vor,  der  zur  Grundlage  für  bilaterale  deutsch-französische  Verhandlungen
  wurde.  Van  Naters’  Vorschlag  ging  von  einer  dauerhaften  und  durch
rechtliche  und  politische  Garantien  abgesicherten  Trennung  der  Saar  von  Deutschland
  aus  und  stimmte  dadurch  grundsätzlich  mit  der  französischen  Position  überein.
Doch  im  Gegensatz  zur  bisherigen  Politik  der  Pariser  Regierung  wurde  nun  die
Europäisierung  der  Saar  zum  vorrangigen  Ziel  erklärt.  Mit  Widerständen  auf  französischer
  Seite  war  deshalb  zu  rechnen.  Verdeutlicht  wurden  die  zu  erwartenden
Probleme  bereits  mit  der  Brüskierung  des  stellvertretenden  Ministerpräsidenten
Pierre-Henri  Teitgen,  der  bei  Verhandlungen  mit  einer  hochkarätig  besetzten  bundesdeutschen
  Delegation  in  Straßburg  einen  -  im  sogenannten  Teitgen-Adenauer-Protokoll
  festgehaltenen  -  Lösungsweg  skizziert  hatte.25  Spätestens  als  das  Scheitern
  der  EVG  in  der  französischen  Nationalversammlung  am  30.  August  1954  die
Europäische  Integration  insgesamt  zu  gefährden  schien,  endete  auch  diese  Etappe
der  französischen  Saarpolitik.
Immerhin  boten  die  nun  einsetzenden  Bemühungen  um  alternative  Ansätze  in
der  europäischen  und  transatlantischen  Politik  auch  neue  Aussichten  auf  eine  baldige
  Lösung  der  Saarfrage.  Auf  britischen  Vorschlag  hin  wurde  auf  einer  Neun-Mächte-Konferenz
  in  London  zunächst  beschlossen,  die  Bundesrepublik  -  ebenso
wie  Italien  -  in  den  1948  gegründeten  und  nun  zur  Westeuropäischen  Union
(WEU)  erweiterten  Brüsseler  Pakt  einzubinden.  Dies  ermöglichte  wiederum  die  -
von  Frankreich  bislang  stets  abgelehnte  -  Aufnahme  der  Bundesrepublik  in  die
NATO  und  folglich  die  Aufhebung  des  seit  1949  in  der  Bundesrepublik  geltenden
Besatzungsstatuts.  Bereits  im  Oktober  1954  einigte  man  sich  auf  einer  weiteren
Konferenz  in  Paris  über  die  einzelnen  Bestimmungen  dieser  Regelung.  Der  hier
gefasste  Beschluss,  die  jetzt  nur  noch  von  einigen  alliierten  Vorbehaltsrechten  eingeschränkte
  Souveränität  der  Bundesrepublik  von  einer  endgültigen  Lösung  des
Saarkonfliktes  abhängig  zu  machen,  führte  auch  in  dieser  Streitfrage  zur  entscheidenden
  Annäherung.  So  konnte  am  23.  Oktober  1954  in  Paris  -  schon  wenige  Stunden
  nach  dem  internationalen  Abkommen  über  die  Souveränitätsrechte  der  Bundesrepublik
  und  die  Fortdauer  der  alliierten  Verantwortung  für  Deutschland  als  Ganzes
  -  der  deutsch-französische  Saarvertrag  geschlossen  werden.  Dieser  Vertrag,  der
einen  vergleichsweise  großen  Teil  der  früheren  französischen  Verhandlungsziele

25  Vgl.  die  Quellen  Nr.  68  u.  70f.

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