etwa nur bei Kühlschränken, sondern beispielsweise auch bei Rundfunkgeräten, bei
vielen Markenartikeln, wie bei Margarine und Waschmitteln, für den Endverkauf
an den Verbraucher von vornherein einen bestimmten Preis festsetzen und sich
unter Androhung von Konventionalstrafen vertraglich zusichem lassen, daß diese
Verkaufspreise auch eingehalten werden. In diese Endverkaufspreise ist dann eine
hohe Gewinnspanne, sowohl für den Einzelhändler, wie vor allem für den Großhändler,
einkalkuliert, die keinerlei Rücksicht auf etwaige Konkurrenzangebote zu
nehmen braucht, weil eben die vorgenannte Preisbindung der zweiten Hand durch
geradezu unsittliche Verträge festgelegt ist. Die Verbraucher werden es mit Freude
und Dankbarkeit begrüßen, daß die Konsumgenossenschaften endlich gegen das
Unwesen der Preisbildung der zweiten Hand Vorgehen und ihr Teil dazu beitragen,
das weit übersetzte Preisniveau herabzusetzen. Wir hoffen, daß der Vorstoß der
Konsumgenossenschaften auch im Saarland bald seine Auswirkungen zeigen wird.
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