Nr. 89
Innerfranzösische Überlegungen über das
weitere Vorgehen in der Saarfrage
Das Protokoll einer interministeriellen Beratung vom 24. November 1955 zeigt den
Umfang der durch das Abstimmungsergebnis ausgelösten Probleme für die französische
Politik. Insbesondere die ökonomischen Konsequenzen der bereits antizipierten
Herauslösung des Saarlandes aus der französisch-saarländischen Zoll- und
Weihrungsunion wurden als gravierend angesehen. Im Vordergrund standen die
Auswirkungen auf die europäische Kohle- und Stahlindustrie und auf den saarländisch-französischen
Warenverkehr. Eine Lösung dieser Fragen durch eine eher
länger anzusetzende Übergangszeit und ein differenziertes System von Sonderregelungen
im Sinne der bisherigen französischen Rechte in der saarländischen
Industrie stand im Mittelpunkt der Besprechung. Finanzminister Pierre Pfl im l in
warnte zugleich aber vor den möglichen hohen Kosten weiterer französischer
Besitzrechte an der Saarindustrie. Unter zu verlangenden bundesdeutschen Gegenleistungen
nahm die Mosel-Kanalisierung einen wesentlichen Platz ein. Abzuwarten
seien zunächst die Landtagswahlen. Oh die Saar dann ein deutsches Bundesland
werde, sei noch nicht abzusehen. Außenminister Robert Schuman unterstrich
die Notwendigkeit eines Schutzes für die von einem „Flüsterterror “ bedrohten
,, Ja-Sager“. Die Minister beschlossen, Verhandlungen allein mit der Bundesregierung
und sofort mit dem Ziel einer endgültigen, nicht einer Übergangs-Regelung zu
führen, langfristigen Ergebnissen die Priorität gegenüber der möglichen Verlängerung
einer Übergangslösung zu geben und zunächst auf Ebene des französischen
Botschafters an der Saar Eric de Carbonnei und des Abteilungsleiters im Auswärtigen
Amt Rolf Lahr Verhandlungen aufzunehmen.9
9 Zur Dokumentation vgl. die genannten Editionen (s. Quelle Nr. 86. Das Statut des Internationalen
Gerichtshofes für die Saar vom Dezember 1955 ist abgedruckt bei R. Schmidt,
Saarpolitik, Bd. 3, S. 754-757, die Grundsatzerklärung der Landtagsfraktionen vom 31.1.1956
ebd., S. 757 f., der Luxemburger Vertrag vom 27.10.1956 ebd,, S. 758-803, das Saarländisch-Französische
Kulturabkommen vom 26.10.1956 ebd., S. 803-806, das Eingliederungsgesetz in
seiner ersten dem Landtag vorgelegten Fassung ebd., S. 806-812, in seiner endgültigen Fassung
im Bundesgesetzblatt 1956 I, S. 1011-1015.
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