Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

Nr.  89
Innerfranzösische  Überlegungen  über  das
weitere  Vorgehen  in  der  Saarfrage
Das  Protokoll  einer  interministeriellen  Beratung  vom  24.  November  1955  zeigt  den
Umfang  der  durch  das  Abstimmungsergebnis  ausgelösten  Probleme  für  die  französische
  Politik.  Insbesondere  die  ökonomischen  Konsequenzen  der  bereits  antizipierten
  Herauslösung  des  Saarlandes  aus  der  französisch-saarländischen  Zoll-  und
Weihrungsunion  wurden  als  gravierend  angesehen.  Im  Vordergrund  standen  die
Auswirkungen  auf  die  europäische  Kohle-  und  Stahlindustrie  und  auf  den  saarländisch-französischen
  Warenverkehr.  Eine  Lösung  dieser  Fragen  durch  eine  eher
länger  anzusetzende  Übergangszeit  und  ein  differenziertes  System  von  Sonderregelungen
  im  Sinne  der  bisherigen  französischen  Rechte  in  der  saarländischen
Industrie  stand  im  Mittelpunkt  der  Besprechung.  Finanzminister  Pierre  Pfl  im  l  in
warnte  zugleich  aber  vor  den  möglichen  hohen  Kosten  weiterer  französischer
Besitzrechte  an  der  Saarindustrie.  Unter  zu  verlangenden  bundesdeutschen  Gegenleistungen
  nahm  die  Mosel-Kanalisierung  einen  wesentlichen  Platz  ein.  Abzuwarten
  seien  zunächst  die  Landtagswahlen.  Oh  die  Saar  dann  ein  deutsches  Bundesland
  werde,  sei  noch  nicht  abzusehen.  Außenminister  Robert  Schuman  unterstrich
die  Notwendigkeit  eines  Schutzes  für  die  von  einem  „Flüsterterror  “  bedrohten
,,  Ja-Sager“.  Die  Minister  beschlossen,  Verhandlungen  allein  mit  der  Bundesregierung
  und  sofort  mit  dem  Ziel  einer  endgültigen,  nicht  einer  Übergangs-Regelung  zu
führen,  langfristigen  Ergebnissen  die  Priorität  gegenüber  der  möglichen  Verlängerung
  einer  Übergangslösung  zu  geben  und  zunächst  auf  Ebene  des  französischen
Botschafters  an  der  Saar  Eric  de  Carbonnei  und  des  Abteilungsleiters  im  Auswärtigen
  Amt  Rolf  Lahr  Verhandlungen  aufzunehmen.9

9 Zur  Dokumentation  vgl.  die  genannten  Editionen  (s.  Quelle  Nr.  86.  Das  Statut  des  Internationalen
  Gerichtshofes  für  die  Saar  vom  Dezember  1955  ist  abgedruckt  bei  R.  Schmidt,
Saarpolitik,  Bd.  3,  S.  754-757,  die  Grundsatzerklärung  der  Landtagsfraktionen  vom  31.1.1956
ebd.,  S.  757  f.,  der  Luxemburger  Vertrag  vom  27.10.1956  ebd,,  S.  758-803,  das  Saarländisch-Französische
  Kulturabkommen  vom  26.10.1956  ebd.,  S.  803-806,  das  Eingliederungsgesetz  in
seiner  ersten  dem  Landtag  vorgelegten  Fassung  ebd.,  S.  806-812,  in  seiner  endgültigen  Fassung
im  Bundesgesetzblatt  1956  I,  S.  1011-1015.

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