und Frauen seine Stimme geben, deren christliehe Gesinnung und Haltung für die
Beobachtung der Grundsätze und Forderungen bürgen, auf die wir als katholische
Christen nicht verzichten können.
Wer aber nach verantwortungsbewußter Überlegung zu dem Urteil kommt, daß er
in der gegenwärtigen Lage den aufgestellten Vertretern seine Stimme nicht geben
dürfe, und sich nach dieser Erkenntnis richtet, kann von anderen einer Pflichtverletzung
nicht beschuldigt werden. Für ihn besteht, um es klar und einfach zu
sagen, in diesem Fall keine Wahlpflicht.
Mein und Euer aller Gebet muß es sein, daß nicht etwa, wie es in letzter Zeit
manchmal den Anschein hatte, die Saar die Sprengkammer eines christlichen
Europa werde, daß vielmehr Eintracht und Liebe im Innern herrsche, Glaube und
religiöses Leben nicht abnehme sondern wachse, daß die Völker in gemeinsamer
Zusammenarbeit sich daselbst finden und so der Friede von dort ausstrahle in die
christliche Welt.
Trier, am Feste der hl. Elisabeth 1952
Matthias, Bischof von Trier
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