Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

Nr.  77
Hirtenbrief  über  die  Wahlpflicht  bei  den  Landtagswahlen

Das  Hirtenwort  des  Trierer  Bischofs  zur  Landtagswahl  1952  verdeutlicht  die
schwierige  Position  der  katholischen  Kirche  angesichts  der  Zuspitzung  der  innersaarländischen
  Konflikte.  Für  den  Fall  eines  unüberwindbaren  Gewissensnotstandes
  entband  das  geistliche  Oberhaupt  der  Katholiken  die  Gläubigen  von  ihrer
ansonsten  geltenden  Wahlpflicht.  Die  Amtskirche  bezog  also,  bei  deutlicher  Kritik
an  der  Nichtzulassung  mehrerer  Parteien,  anders  als  bei  ihrer  Unterstützung  des
Votums  für  das  Deutsche  Reich  1935  keine  eindeutige  Position.  Mit  der  Regierung
Hoffmann  bestanden  über  dessen  Forderung  nach  einem  eigenen  Saar-Bistum  tiefgreifende
  Konflikte;  andererseits  bewies  diese  Regierung  immer  wieder  ihre  hier
geforderte  christliche  Gesinnung.8
Hirtenbrief  des  Bischofs  von  Trier  Matthias  Wehr
zur  saarländischen  Landtagswahl  1952.
19.11.1952
Bistumsarchiv  Trier,  108,2/96,3.9
Wahlen  haben  zwar  in  erster  Linie  den  Sinn,  eine  Vertretung  des  Volkes  zur  Ordnung
  der  inneren  Angelegenheiten  des  Landes  zu  wählen.  Ich  hatte  gehofft,  es
könnte  erreicht  werden,  daß  ihnen  einzig  und  alleine  diese  Bedeutung  beigemessen
würde.  Das  entspräche  auch  heute  noch  meinem  Wunsch;  denn  nach  meiner
Meinung  ist  die  außenpolitische  Endlösung  nur  möglich  aufgrund  einer  Volksabstimmung,
  die  mit  genau  festgelegten  Fragen  in  völliger  Freiheit  erfolgt.
Aber  die  Lage  ist  augenblicklich  sehr  schwierig  und  verworren.  Eine  ungewöhnliche
  Härte  wurde  hineingetragen.  Insbesondere  wurde  durch  die  Nichtzulassung
anderer  Parteien  die  Auffassung  begünstigt,  daß  durch  die  kommenden  Wahlen
einer  Loslösung  vom  deutschen  Vaterland  Vorschub  geleistet  werde.  Viele  fühlen
sich  deshalb  im  Gewissen  bedrängt  und  glauben,  bestehenden  Parteien  ihre
Stimmen  nicht  geben  zu  können.
Angesichts  dieser  Tatsachen  halte  ich  mich  nach  ernster  Überlegung  -  ohne  mich
auf  die  politische  Ebene  zu  begeben  -  zu  folgender  Weisung  und  Feststellung
verpflichtet:
Jeder  verhalte  sich  so,  wie  er  es  vor  Gott  in  seinem  eigenen  Gewissen  glaubt  verantworten
  zu  können.  Wer  für  eine  Partei  stimmt,  der  darf  nur  solchen  Männern
8  Zum  Zusammenhang  vgl.  J.  HÜSER,  Saarkirche.
9  Vgl,  den  weitgehend  unveränderten  Abdruck  des  Hirtenbriefs  auf  einem  oppositionellen
Flugblatt,  in:  R.  Schmidt,  Saarpolitik,  Bd.  2,  S.  434.

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