Nr. 77
Hirtenbrief über die Wahlpflicht bei den Landtagswahlen
Das Hirtenwort des Trierer Bischofs zur Landtagswahl 1952 verdeutlicht die
schwierige Position der katholischen Kirche angesichts der Zuspitzung der innersaarländischen
Konflikte. Für den Fall eines unüberwindbaren Gewissensnotstandes
entband das geistliche Oberhaupt der Katholiken die Gläubigen von ihrer
ansonsten geltenden Wahlpflicht. Die Amtskirche bezog also, bei deutlicher Kritik
an der Nichtzulassung mehrerer Parteien, anders als bei ihrer Unterstützung des
Votums für das Deutsche Reich 1935 keine eindeutige Position. Mit der Regierung
Hoffmann bestanden über dessen Forderung nach einem eigenen Saar-Bistum tiefgreifende
Konflikte; andererseits bewies diese Regierung immer wieder ihre hier
geforderte christliche Gesinnung.8
Hirtenbrief des Bischofs von Trier Matthias Wehr
zur saarländischen Landtagswahl 1952.
19.11.1952
Bistumsarchiv Trier, 108,2/96,3.9
Wahlen haben zwar in erster Linie den Sinn, eine Vertretung des Volkes zur Ordnung
der inneren Angelegenheiten des Landes zu wählen. Ich hatte gehofft, es
könnte erreicht werden, daß ihnen einzig und alleine diese Bedeutung beigemessen
würde. Das entspräche auch heute noch meinem Wunsch; denn nach meiner
Meinung ist die außenpolitische Endlösung nur möglich aufgrund einer Volksabstimmung,
die mit genau festgelegten Fragen in völliger Freiheit erfolgt.
Aber die Lage ist augenblicklich sehr schwierig und verworren. Eine ungewöhnliche
Härte wurde hineingetragen. Insbesondere wurde durch die Nichtzulassung
anderer Parteien die Auffassung begünstigt, daß durch die kommenden Wahlen
einer Loslösung vom deutschen Vaterland Vorschub geleistet werde. Viele fühlen
sich deshalb im Gewissen bedrängt und glauben, bestehenden Parteien ihre
Stimmen nicht geben zu können.
Angesichts dieser Tatsachen halte ich mich nach ernster Überlegung - ohne mich
auf die politische Ebene zu begeben - zu folgender Weisung und Feststellung
verpflichtet:
Jeder verhalte sich so, wie er es vor Gott in seinem eigenen Gewissen glaubt verantworten
zu können. Wer für eine Partei stimmt, der darf nur solchen Männern
8 Zum Zusammenhang vgl. J. HÜSER, Saarkirche.
9 Vgl, den weitgehend unveränderten Abdruck des Hirtenbriefs auf einem oppositionellen
Flugblatt, in: R. Schmidt, Saarpolitik, Bd. 2, S. 434.
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