Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

Wenn  nun  aber  saarländische  Mädchen  bedenkenlos  und  unter  Umgehung  des
Arbeitsamtes  ins  Ausland  gehen,  ohne  den  Arbeitsvertrag  und  die  Arbeitsstelle
prüfen  zu  lassen,  dann  sollte  man  sich  nicht  über  die  Folgen  wundem,  denn  in
jedem  Land,  so  auch  in  der  Schweiz  gibt  es  zweifelhafte  Stellen.  Das  bestätigt  in
letzter  Zeit  selbst  die  Schweizer-Presse  [sic].
[...]
Frage:  Wie  werden  derartige  Fälle  im  Saarland  behandelt?
Antwort:  Bei  uns  muß  der  Arbeitgeber,  der  eine  ausländische  Arbeitskraft  beschäftigen
  will,  zunächst  den  von  ihm  Unterzeichneten  Arbeitsvertrag  dem  Arbeitsamt
vorlegen.  Erkennt  das  Arbeitsamt  die  Notwendigkeit  der  Beschäftigung  einer  ausländischen
  Arbeitskraft  an.  und  beurteilt  es  die  Stelle  als  einwandfrei,  so  prüft  es
den  Arbeitsvertrag  und  holt  beim  Ministerium  für  Arbeit  und  Wohlfahrt  die  Arbeitserlaubnis
  ein.  Der  Arbeitsvertrag  muß  so  gehalten  sein,  daß  der  ausländische
Arbeiter  die  gleichen  Vergünstigungen  erhält,  wie  saarländische  Arbeitskräfte.  Ist
die  Arbeitserlaubnis  erteilt,  dann  sind  die  Vertragspartner  an  den  Arbeitsvertrag  gebunden;
  sie  können  ihn  jedoch  unter  Umständen  vorzeitig  lösen.  Will  aber  der  ausländische
  Arbeitnehmer  den  Vertrag  lösen  mit  dem  Ziele,  lediglich  eine  andere,  im
Saarland  gelegene  Arbeitsstelle  anzutreten,  so  bedarf  es  für  die  neue  Arbeitsstelle
einer  neuen  Arbeitserlaubnis,  für  die  nicht  unerhebliche  Gebühren  gefordert  werden.
  Das  ist  eine  internationale  Gepflogenheit,  die  übrigens  auch  die  Schweiz  als
ein  anerkannt  geordneter  demokratischer  Staat  einhält.
[...]
Frage:  Glauben  Sie,  Herr  Minister,  daß  unsere  Arbeitsämter  in  vielseitigen  Anforderungen
  in  Arbeits-  und  Bemfsfragen  gewachsen  sind?
Antwort:  Wir  haben  zwar  in  den  letzten  zwei  Jahren  den  Personalbestand  bei  den
Arbeitsämtern  um  die  Hälfte  vermindert,  denn  unter  der  Herrschaft  der  Nationalsozialisten
  war  der  Apparat  stark  aufgebläht  worden.  Ich  glaube  aber,  daß  dadurch
die  Qualität  der  Arbeit  in  den  Arbeitsämtern  nicht  leiden  wird,  wenn  wir  weiterhin
das  Personal,  wie  es  bereits  geschieht,  systematisch  schulen.
Übrigens  war  zur  Zeit  des  Arbeitseinsatzes  die  Arbeit  in  den  Arbeitsämtern  einfacher
  als  heute.  Damals  mußten  die  Menschen  im  Wege  der  Dienstverpflichtung
meist  zahlenmäßig  für  bestimmte  Betriebe  beschafft  werden.  Heute  dagegen  wird
eine  freie  und  individuelle  Arbeitsberatung,  Arbeitsvermittlung  und  Berufsberatung
gepflegt.  Das  erfordert  von  den  Fachkräften  der  Arbeitsämter  ein  größeres  Maß  an
Berufskenntnissen,  an  Kenntnissen  des  Arbeitsrechts,  der  Sozialversicherung,  des
Wohlfahrts-  und  Gesundheitswesens,  des  Lohn-  und  Tarifwesens  und  worauf  ich
besonders  Wert  lege,  auf  gediegene  Kenntnisse  auf  dem  Gebiet  der  Wirtschaftsund
  Betriebstruktur.
[...]

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