Wenn nun aber saarländische Mädchen bedenkenlos und unter Umgehung des
Arbeitsamtes ins Ausland gehen, ohne den Arbeitsvertrag und die Arbeitsstelle
prüfen zu lassen, dann sollte man sich nicht über die Folgen wundem, denn in
jedem Land, so auch in der Schweiz gibt es zweifelhafte Stellen. Das bestätigt in
letzter Zeit selbst die Schweizer-Presse [sic].
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Frage: Wie werden derartige Fälle im Saarland behandelt?
Antwort: Bei uns muß der Arbeitgeber, der eine ausländische Arbeitskraft beschäftigen
will, zunächst den von ihm Unterzeichneten Arbeitsvertrag dem Arbeitsamt
vorlegen. Erkennt das Arbeitsamt die Notwendigkeit der Beschäftigung einer ausländischen
Arbeitskraft an. und beurteilt es die Stelle als einwandfrei, so prüft es
den Arbeitsvertrag und holt beim Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt die Arbeitserlaubnis
ein. Der Arbeitsvertrag muß so gehalten sein, daß der ausländische
Arbeiter die gleichen Vergünstigungen erhält, wie saarländische Arbeitskräfte. Ist
die Arbeitserlaubnis erteilt, dann sind die Vertragspartner an den Arbeitsvertrag gebunden;
sie können ihn jedoch unter Umständen vorzeitig lösen. Will aber der ausländische
Arbeitnehmer den Vertrag lösen mit dem Ziele, lediglich eine andere, im
Saarland gelegene Arbeitsstelle anzutreten, so bedarf es für die neue Arbeitsstelle
einer neuen Arbeitserlaubnis, für die nicht unerhebliche Gebühren gefordert werden.
Das ist eine internationale Gepflogenheit, die übrigens auch die Schweiz als
ein anerkannt geordneter demokratischer Staat einhält.
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Frage: Glauben Sie, Herr Minister, daß unsere Arbeitsämter in vielseitigen Anforderungen
in Arbeits- und Bemfsfragen gewachsen sind?
Antwort: Wir haben zwar in den letzten zwei Jahren den Personalbestand bei den
Arbeitsämtern um die Hälfte vermindert, denn unter der Herrschaft der Nationalsozialisten
war der Apparat stark aufgebläht worden. Ich glaube aber, daß dadurch
die Qualität der Arbeit in den Arbeitsämtern nicht leiden wird, wenn wir weiterhin
das Personal, wie es bereits geschieht, systematisch schulen.
Übrigens war zur Zeit des Arbeitseinsatzes die Arbeit in den Arbeitsämtern einfacher
als heute. Damals mußten die Menschen im Wege der Dienstverpflichtung
meist zahlenmäßig für bestimmte Betriebe beschafft werden. Heute dagegen wird
eine freie und individuelle Arbeitsberatung, Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
gepflegt. Das erfordert von den Fachkräften der Arbeitsämter ein größeres Maß an
Berufskenntnissen, an Kenntnissen des Arbeitsrechts, der Sozialversicherung, des
Wohlfahrts- und Gesundheitswesens, des Lohn- und Tarifwesens und worauf ich
besonders Wert lege, auf gediegene Kenntnisse auf dem Gebiet der Wirtschaftsund
Betriebstruktur.
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