Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

über  die  oftmals  unbedeutend  erscheinenden  Vorgänge  auf  dem  Arbeitsmarkt  unterrichtet
  ist.
Frage:  Dann  haben  wir  also  bei  uns  keinerlei  Zwangsmaßnahmen  mehr  auf  dem
Arbeitsmarkt  zu  erwarten?  Denn  der  Pflicht  zur  Einholung  der  Zustimmung  des
Arbeitsamtes  vor  der  Einstellung  und  Entlassung  von  Arbeitskräften  wird  jedermann
  nachkommen,  wenn  er  weiß,  daß  es  sich  nicht  mehr  um  Einschränkungen  im
früheren  Sinne  handelt.
Antwort:  Gewisse  Einschränkungen  wird  es  immer  geben,  so  z.B.  bei  der  Einstellung
  nichtsaarländischer  Arbeitskräfte  oder  der  Abwerbung  von  Arbeitskräften.
Was  auf  diesem  Gebiet  die  Zukunft  noch  bringen  wird,  kann  niemand  Voraussagen,
denn  wer  weiß,  ob  nicht  eines  Tages  im  Interesse  unseres  Landes  ähnliche  Beschränkungen
  notwendig  werden  wie  in  England.  Allerdings  sollten  solche  Beschränkungen
  nicht  einseitig  zu  Lasten  einer  Gruppe  von  Menschen  auferlegt
werden,  wie  das  in  der  Vergangenheit  der  Fall  gewesen  und  bei  unseren  Arbeitnehmern
  noch  in  schlechter  Erinnerung  ist.  Aber  dafür  wird  ja  -  wenn  die  Frage
überhaupt  einmal  akut  werden  sollte,  nunmehr  das  Parlament  zu  beschließen
haben.
Frage:  Mir  scheint,  daß  die  schlechten  Erinnerungen  an  die  Zwangsmaßnahmen,
besonders  an  die  Dienstverpfliehtung,  heute  noch  die  Arbeitsämter  in  der  Öffentlichkeit
  belasten  und  daher  die  Arbeit  in  diesen  Ämtern  gegenwärtig  nicht  leicht
ist.
Antwort:  Da  haben  sie  recht.  Die  Animosität  gegenüber  den  Arbeitsämtern  ist
verständlich;  sie  resultiert  aus  der  Zeit  der  Zwangsmaßnahmen  und  wird  nur  allmählich
  schwinden,  es  sei  denn,  es  gelänge  den  Arbeitsämtern,  in  Zukunft  alle  berechtigten
  Wünsche  zu  erfüllen.
Ich  betone  berechtigte  Wünsche;  denn  um  alle  Wünsche  zu  erfüllen,  müßte  man
erst  den  Forderungen  der  Arbeitsämter  nachkommen.
[...]
Frage:  Herr  Minister,  da  erinnern  Sie  mich  an  eine  in  den  letzten  Tagen  erschienene
  Zeitungsmeldung,  nach  der  saarländische  Mädchen  durch  schweizerische  gewerbsmäßige
  Stellenvermittler  in  schlechte  Arbeitsstellen  nach  der  Schweiz  geworben
  wurden  und  nun  auf  diesen  Stellen  verbleiben  müssen.  Was  sagen  sie  dazu?
Antwort:  Die  Abwerbung  und  Vermittlung  von  saarländischen  Arbeitskräften  nach
dem  Ausland  durch  gewerbsmäßige  oder  nicht  gewerbsmäßige  Arbeitsvermittlungsstellen
  ist  bei  uns  nicht  gestattet.  Verstöße  gegen  dieses  Verbot  werden  streng
geahndet.  Denn  wenn  wir  schon  mit  allen  erdenklichen  Mitteln  den  Schutz  der
Arbeitskraft  im  eigenen  Land  ausbauen,  dann  verdienen  unsere  Arbeitskräfte,  die
ins  Ausland  gehen,  erst  recht  einen  Schutz  und  die  gleiche  Behandlung,  wie  die
Arbeitskräfte  in  dem  Gastland.

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