11) Das bedeutet eine ausserordentliche und wirklich wesentliche Zusage an Frankreich.
Aus dem gegenwärtigen, ausschliesslich aus dem Besatzungszustande rechtlich
geschöpften Verhältnis würde eine endgültige, von Deutschland geschaffene
Regelung.
12) Es ist ohne Zweifel richtig, den Gedanken fortzuführen, der schon vorher angedeutet
wurde. Die gegenwärtige Saar-Regelung war das Ergebnis der in 1947
bestehenden deutschen und europäischen Gegebenheiten. Heute sind diese sehr
wesentlich andere. Auch Frankreich ist den Folgen des Anti-Kolonialismus ausgesetzt,
obwohl die französische Kolonialpolitik sich wesentlich unterschieden hat
von der allgemein befolgten Kolonialpolitik, vor allem in Bezug auf sein Verhalten
gegenüber den zur französischen Union gehörigen Völkern. Es ist das erste Anliegen
der französischen Politik nach den Zugeständnissen in Indochina, nach den
gegenwärtig mit Indien verhandelten Abstimmungen, nach der vorläufigen Tunis-Regelung,
aus politischen Interessen im weitesten Sinne, sowohl das französ.
Mutterland stark wie durch seine Initiative die Gebiete der französischen Union,
vor allem Nordafrika, lebenskräftig zu erhalten bzw. zu machen. Es sollte danach
das Gespräch von dem engen Raume der Saar abgehen und erstreckt werden auf
die wirklichen französischen Interessen im Mutterlande und im Gebiete der französischen
Union.
13) Es stehen demnach allgemein - also nach dem Vorstehenden - und in Zusammenhänge
mit den durch die Londoner Schlussakte aufgeworfenen Fragen die
folgenden Probleme für eine Verhandlung offen:
I) Frankreich
a) langfristige Kreditierung des deutschen EZU-Guthabens gegenüber Frankreich
zum Zwecke der Stabilisierung der französischen Währungs- und Finanzsituation,
b) darüber hinaus gegebenenfalls Zusage einer weiteren Zurverfügungstellung
künftiger deutscher Guthaben bei der EZU bzw. dem europäischen Währungsfond
entweder für den gleichen Zweck oder aber die gemeinsame Rationalisierung der
französischen Wirtschaft, insbesondere der französischen Landwirtschaft.
c) die Zurverfügungstellung von deutschem Kapital zum gemeinsamen Aufbau der
notwendigen Produktionsstätten für die Erzeugung schwerer Waffen in Frankreich.
II) Union Française
Deutsche Bereitschaft zu weitgehender Mitarbeit bei der Entwicklung von Wirtschaft,
Verkehr und Landwirtschaft in diesen Gebieten.
14) Bei den Verhandlungen wird ohne Zweifel die Frage des Moselkanals eine
Bedeutung spielen. Bei der ausserordentlichen Gefährdung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit
gerade der Produktionen, die in Deutschland durch die Nachkriegszeit
unterentwickelt geblieben sind, kann ein Zugeständnis nur dann verantwortet
werden, wenn die Frage des Moselkanals im Zusammenhänge gesehen wird sowohl
mit der Frage der Saar wie mit der Frage der Kanalisierung des linken Oberrheins
und darüber hinaus der durchgängigen gleichen Schiffbarkeit nach der
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