Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

11)  Das  bedeutet  eine  ausserordentliche  und  wirklich  wesentliche  Zusage  an  Frankreich.
  Aus  dem  gegenwärtigen,  ausschliesslich  aus  dem  Besatzungszustande  rechtlich
  geschöpften  Verhältnis  würde  eine  endgültige,  von  Deutschland  geschaffene
Regelung.
12)  Es  ist  ohne  Zweifel  richtig,  den  Gedanken  fortzuführen,  der  schon  vorher  angedeutet
  wurde.  Die  gegenwärtige  Saar-Regelung  war  das  Ergebnis  der  in  1947
bestehenden  deutschen  und  europäischen  Gegebenheiten.  Heute  sind  diese  sehr
wesentlich  andere.  Auch  Frankreich  ist  den  Folgen  des  Anti-Kolonialismus  ausgesetzt,
  obwohl  die  französische  Kolonialpolitik  sich  wesentlich  unterschieden  hat
von  der  allgemein  befolgten  Kolonialpolitik,  vor  allem  in  Bezug  auf  sein  Verhalten
gegenüber  den  zur  französischen  Union  gehörigen  Völkern.  Es  ist  das  erste  Anliegen
  der  französischen  Politik  nach  den  Zugeständnissen  in  Indochina,  nach  den
gegenwärtig  mit  Indien  verhandelten  Abstimmungen,  nach  der  vorläufigen  Tunis-Regelung,
  aus  politischen  Interessen  im  weitesten  Sinne,  sowohl  das  französ.
Mutterland  stark  wie  durch  seine  Initiative  die  Gebiete  der  französischen  Union,
vor  allem  Nordafrika,  lebenskräftig  zu  erhalten  bzw.  zu  machen.  Es  sollte  danach
das  Gespräch  von  dem  engen  Raume  der  Saar  abgehen  und  erstreckt  werden  auf
die  wirklichen  französischen  Interessen  im  Mutterlande  und  im  Gebiete  der  französischen
  Union.
13)  Es  stehen  demnach  allgemein  -  also  nach  dem  Vorstehenden  -  und  in  Zusammenhänge
  mit  den  durch  die  Londoner  Schlussakte  aufgeworfenen  Fragen  die
folgenden  Probleme  für  eine  Verhandlung  offen:
I)  Frankreich
a)  langfristige  Kreditierung  des  deutschen  EZU-Guthabens  gegenüber  Frankreich
zum  Zwecke  der  Stabilisierung  der  französischen  Währungs-  und  Finanzsituation,
b)  darüber  hinaus  gegebenenfalls  Zusage  einer  weiteren  Zurverfügungstellung
künftiger  deutscher  Guthaben  bei  der  EZU  bzw.  dem  europäischen  Währungsfond
entweder  für  den  gleichen  Zweck  oder  aber  die  gemeinsame  Rationalisierung  der
französischen  Wirtschaft,  insbesondere  der  französischen  Landwirtschaft.
c)  die  Zurverfügungstellung  von  deutschem  Kapital  zum  gemeinsamen  Aufbau  der
notwendigen  Produktionsstätten  für  die  Erzeugung  schwerer  Waffen  in  Frankreich.
II)  Union  Française
Deutsche  Bereitschaft  zu  weitgehender  Mitarbeit  bei  der  Entwicklung  von  Wirtschaft,
  Verkehr  und  Landwirtschaft  in  diesen  Gebieten.
14)  Bei  den  Verhandlungen  wird  ohne  Zweifel  die  Frage  des  Moselkanals  eine
Bedeutung  spielen.  Bei  der  ausserordentlichen  Gefährdung  der  deutschen  Wettbewerbsfähigkeit
  gerade  der  Produktionen,  die  in  Deutschland  durch  die  Nachkriegszeit
  unterentwickelt  geblieben  sind,  kann  ein  Zugeständnis  nur  dann  verantwortet
werden,  wenn  die  Frage  des  Moselkanals  im  Zusammenhänge  gesehen  wird  sowohl
  mit  der  Frage  der  Saar  wie  mit  der  Frage  der  Kanalisierung  des  linken  Oberrheins
  und  darüber  hinaus  der  durchgängigen  gleichen  Schiffbarkeit  nach  der

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