gung in vollem Umfange bestehen, Frankreich hat bisher die These vertreten, dass
die Sicherung des Rohstoffbezuges von der Saar in französischer Währung nur
dann möglich wäre, wenn die Saar mindestens politisch nicht zu Deutschland gehörte.
Diese französischen These müsste von uns durch befriedigende Gegenvorschläge
ausgeräumt werden. Hierfür sind mehrere Wege denkbar, die in
Sachverständigen-Verhandlungen diskutiert werden können: Entweder könnte die
Bundesrepublik Deutschland vertraglich Frankreich bestimmte Francs-Kontingente
im Rahmen der EZU oder des nachfolgenden europäischen Währungsfonds zur
Verfügung stellen, oder es wird über die Einräumung eines langfristigen deutschen
Kredits über den Währungsfond an Frankreich die Voraussetzung für die Wiederherstellung
der Konvertibilität des französischen Francs und damit ebenfalls der
ungehinderte Zugang zu den Rohstoffen der Saar geschaffen oder im Kombination
mit diesen beiden Möglichkeiten für eine längere Übergangsfrist die Beibehaltung
der Saarländisch-französischen Währungsunion vereinbart.
8) Zur Sicherung dieser Vereinbarungen wäre zu überlegen ein deutsch-französisches
Wirtschafts-Kommissariat mit gegebenenfalls beschränkten politischen Vollmachten.
Es steht nichts im Wege, dass sich der deutschen und französischen
Kommissar noch auf einen dritten neutralen dabei einigen.
9) Die Interessen der Saar geraten ihrerseits immer deutlicher mit den rein französischen
Wirtschaftsinteressen an der Saar in Konflikt. Dies ist bei allen Verhandlungen
zu beobachten. Für Frankreich bedeutet die Saar im Wesentlichen eine
Rohstoff- und Absatzreserve, die jeweils in dafür geeigneten kritischen Zeiten in
vollem Umfange mobilisiert wird. Der Saar aber ist an einer stetigen Wirtschaftsentwicklung
gelegen. Sie bedarf insbesondere nach vorliegenden Unterlagen der
Zuführung von Investitionskapital für Kohle und Stahl in Höhe von über 2 Milliarden
D-Mark bzw. über 200 Milliarden französischer Francs. Frankreich dürfte
kaum gewillt oder in der Lage sein, diesen saarländischen Kapitalwünschen zu entsprechen.
Deutschland könnte in dieser Hinsicht Angebote machen unter der
Voraussetzung, dass für eine stetige Wirtschaftsentwicklung an der Saar das vorgeschlagene
deutsch-französische Wirtschafts-Kommissariat die Ventile jeweils nach
Deutschland oder Frankreich öffnet.
10) Frankreichs Wünschen nach einer zusätzlichen Sicherung seiner Position
könnte unter Berücksichtigung des vorausgegangen Punktes 9) dadurch entsprochen
werden, dass bei den früher dem deutschen Reiche gehörenden Unternehmen
eine Drittelung der Besitzrechte zwischen Frankreich, der Saar und Deutschland
vorgenommen wird.
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