vom 31. Dezember 1937 ist, kann auch über sein Schicksal demnach erst durch
einen frei vereinbarten Friedensvertrag entschieden werden.
3) Wegen der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, der Sprecher des
gesamten Deutschland zu sein, kann eine politische endgültige Saar-Regelung
infolgedessen nur im Rahmen eines solchen Friedensvertrages geschehen.
4) Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich sind demnach nicht in der Lage,
den am 31.12.1937 gegebenen völkerrechtlichen Status der Saar zu verändern;
die Bundesrepublik ist jedoch bereit, im Interesse der deutsch-französischen Verständigung
wirtschaftliche Abmachungen zu treffen, die geeignet sind, den von ihr
anerkannten französischen Anliegen nach dem Masse ihrer Verhandlungsfreiheit
zu entsprechen. Diese sollen in besonderem Masse den Bedürfnissen der Saar-Bevölkerung,
den französischen Anliegen an der Saar und den aus den allgemeinen
Verhältnissen entspringenden französischen wirtschaftlichen Bedürfnissen dienen.
5) Die deutsche Bereitschaft entspringt dem Wunsche, denjenigen Überlegungen
zu folgen, die zu dem gegenwärtigen Zustande an der Saar mit Einwilligung der
Vereinigten Staaten und Grossbritanniens führten. Die Vereinigten Staaten und
Grossbritannien haben dem französischen Vorgehen an der Saar im Jahre 1947
zugestimmt und sie haben weiter den französischen Ansprüchen auf die Saar Unterstützung
versprochen, weil bei dem damaligen Zustande Deutschlands eine andersartige
Befriedigung von französischen Reparationswünschen nicht möglich
erschien. Die damals getroffenen Saar-Regelungen sollten eine Abgeltung für die
französischen Reparationswünsche sein. Wenn heute die Bundesrepublik'in der
Lage ist, Zusagen zu machen, die in ihrem Werte dem damals von Frankreich
erreichten entsprechen oder darüber hinausgehen, so ist eine Möglichkeit für die
Revision der damals geschaffenen Zustände und der gegebenen Versprechungen
erreichbar.
6) Es soll also die verhängnisvolle Starre beseitigt werden, die heute und seit langer
Zeit besteht und deren gefährliche Folge es gewesen ist, dass die Vereinigten
Staaten und Grossbritannien eine politische Frage aus der sogenannten „Saar-Frage“
machten, die im Ausgangspunkte eine wirtschaftliche gewesen ist. Ziel der
deutschen Vorschläge soll es sein, dem französischen Ministerpräsidenten solche
Vorschläge anhand zu geben, dass ihm sowohl die Aussage möglich ist, es seien
die wirtschaftlich-politischen Wünsche bezüglich der Saar erfüllt als auch die aus
der gegenwärtigen Lage entspringenden französischen Bestrebungen nach einer
Erneuerung des französischen Wirtschaftslebens wirksam gefördert worden.
7) In Bezug auf die Saar hat sich das französische Bestreben stets darauf gerichtet,
im Bedarfsfälle Zugang zu den Rohstoffquellen der Saar in französischer Währung
zu haben. Hätte sich das französische Interesse nur auf den Zugang zu Kohle und
Stahl gerichtet, so wäre dieses Interesse durch den Gemeinsamen Markt der
Montanunion bereits befriedigt worden. Aber auch in diesem gemeinsamen Markt
der Montanunion bleibt das Währungsproblem für die Möglichkeiten der Verfü¬472