Nr. 50
Verfassungspolitische Konflikte zwischen
Hochkommissar und Saar-Regierung
Das Schreiben des französischen Hochkommissars Gilbert Grandval an die Regierung
des Saarlandes steht exemplarisch für die mit der Errichtung der Verfassung
und der Institutionalisierung der saarländisch-französischen Beziehungen
auftretenden Probleme und Konflikte in der Auslegung der Verfassung und der
Kontroll- und Weisungsrechte der Vertreter Frankreichs.
Schreiben des Hochkommissars Gilbert Grandval
an Ministerpräsident Johannes Hoffmann.
1.4.1948
Landesarchiv Saarbrücken, Staatskanzlei, Nr. 1250.
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihrer Note vom 19. Februar 1948 zu bestätigen,
womit Sie mir Abschrift eines Schreibens vom 5. Februar 1948 zusenden, das
Ihnen durch die Fraktion der Christlichen Volkspartei zugegangen ist.4
In diesem Schreiben kritisiert die Fraktion den Erlaß Nr. 47-2436 vom 31. Dezember
1947 über die Aufgaben des Hohen Kommissars der Französischen Republik
im Saarlande/
Zweifelsohne dürfte es nicht unnütz sein, wenn ich damit beginne, daran zu
erinnern, daß es Frankreich war, welches die Urheberin der politischen und verwaltungsmäßigen
Autonomie des Saarlandes gewesen ist. Die Ereignisse, welche diese
Autonomie haben zur Tat werden lassen, liegen nicht so weit zurück, als daß ich
nicht meiner Überraschung Ausdruck geben müßte über diese Kritik.
Frankreich hat keineswegs die Absicht, auf die Genehmigung der saarländischen
Verfassung zurückzukommen. Der Erlaß, welcher Gegenstand dieses Schreiben ist,
ist übrigens in dem Augenblick, wo Frankreich seine Genehmigung erteilt hat,
unter Mitwirkung hervorragender Juristen verfaßt worden, welche auch nicht einen
Augenblick den Text der Verfassung aus dem Auge verloren haben.
Ich weiß, in welchem Geist dieser Erlaß verfaßt worden ist und ich bin überzeugt,
daß, wenn er in der gleichen Weise von der Gesamtheit der Mitglieder der Christlichen
Volkspartei ausgelegt worden wäre, diese letzteren es nicht für nötig gefunden
hätten, den Brief, welchen Sie mir haben zugehen lassen, an Sie zu richten.
4 Bezugsschreiben hier nicht abgedruckt.
' Amtsblatt des Saarlandes 1948, S. 46 ff. Vgl. Umfassend zu den verschiedenen französischen
Anordnungen in diesem Zusammenhang HEINEN, Saarjahre, u.a. S. 172-189.
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