Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

Schriften  zur  Verfassung  des  Saarlandes  und  zum  Verbot  der  Demokratischen
Partei  des  Saarlandes  (DPS).  Eine  verlässliche  Grundlage  für  amtliche  Texte  bilden
die  Veröffentlichungen  der  Forschungsstelle  für  Völkerrecht  und  ausländisches
öffentliches  Recht  der  Universität  Hamburg.  Schon  früh  trug  auch  Ludwig  Dischler
einschlägige  Dokumente  zur  Saarfrage  und  zu  ihrer  Entwicklung  bis  1959
zusammen.  Eine  Sonderrolle  nimmt  das  dreibändige  Werk  Robert  H.  Schmidts  ein.
In  seiner  als  wissenschaftliche  Analyse  angelegten  Studie  publizierte  Schmidt  zugleich
  eine  Vielzahl  von  zeitgenössischen  Quellen,  zu  denen  er  durch  persönliche
Kontakte  Zugang  erhielt.  Direkten  Zugang  zu  Quellen  unterschiedlichen  Typs
bieten  -  neben  den  genannten  wissenschaftlichen  Katalogen  des  Historischen
Museums  -  auch  die  Arbeiten  zur  Medien-  und  Plakatgeschichte  des  Abstimmungskampfes
  sowie  der  Dokumentenanhang  einzelner  Forschungsarbeiten  -  wie
beispielsweise  bei  Markus  Gestier.  Wertvolle  didaktische  Hinweise  geben  die  -
von  Jürgen  Hannig  herausgegebenen  -  Quellenarbeits-  und  -lesebücher  zur  Saargeschichte
  sowie  das  Quellenlesebuch  von  Eva  Labouvie,  welches  sich  durch  einen
breit  angelegten  Untersuchungszeitraum  auszeichnet.  Der  von  Ludwig  Linsmayer
betreute  Band  „Die  Geburt  des  Saarlandes“  erschien  fast  zeitgleich  mit  diesem
Buch  und  enthält,  insbesondere  für  den  Bereich  der  Kulturpolitik,  zahlreiche
Bezüge  und  Ergänzungen  zu  den  hier  vorgelegten  Dokumenten.
Wichtige  Dokumente  zur  Saar-Geschichte  erschließen  auf  nationaler  Ebene  amtliche
  Quellenpublikationen  wie  beispielsweise  die  Documents  Diplomatiques
Français  (DDF)  oder  die  Documents  on  British  Policy  Overseas  (DBPO),  wissenschaftliche
  Editionen  wie  „Die  Bundesrepublik  Deutschland  und  Frankreich.  Dokumente
  1949-1963“  (BDFD),  die  Protokolle  des  CDU-Bundesvorstandes  und  viele
andere  Quellensammlungen  und  -lesebücher  mit  unterschiedlichster  Provenienz
und  Zielsetzung.
Für  eine  ernsthafte  Beschäftigung  mit  der  saarländischen  Nachkriegsgeschichte
ist  die  Auseinandersetzung  mit  archivalischen  Quellen  in  fast  allen  Bereichen
unverzichtbar.  Für  die  bundesdeutsche  Perspektive  besonders  wichtig  ist  dabei  das
Bundesarchiv,  das  auch  die  länderübergreifenden  Materialien  zur  Besatzungszeit
beherbergt.  Zuständig  für  die  Archivierung  von  Quellen  zur  saarländischen  Geschichte
  ist  in  erster  Linie  das  Landesarchiv  des  Saarlandes  mit  Sitz  in  Saarbrücken-Scheidt.
  Auf  eine  Anregung  der  französischen  Besatzungsmacht  hin  war
1948  eine  „Zentralstelle  für  Archivwesen“  gegründet  worden,  für  welche  sich
schließlich  die  Bezeichnung  „Landesarchiv“  einbürgerte.  Der  „Erlaß  über  die  Aufgaben
  des  Landesarchivs  des  Saarlandes“  regelte  1950  die  Abgabe  historisch
aussagekräftiger  Akten  an  das  Landesarchiv  und  sorgte  dafür,  dass  diese  „für  die
Zwecke  der  Landesverwaltung,  der  Rechtspflege  und  der  wissenschaftlichen  Forschung
  bereit“  gestellt  wurden.  Mittlerweile  verfügt  das  Landesarchiv  über
mehrere  Kilometer  an  Akten  aus  der  zentralen  Landesverwaltung  und  ihren
Behörden,  umfasst  Nachlässe  und  Sondersammlungen  sowie  Archive  privater  und

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