Schriften zur Verfassung des Saarlandes und zum Verbot der Demokratischen
Partei des Saarlandes (DPS). Eine verlässliche Grundlage für amtliche Texte bilden
die Veröffentlichungen der Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches
öffentliches Recht der Universität Hamburg. Schon früh trug auch Ludwig Dischler
einschlägige Dokumente zur Saarfrage und zu ihrer Entwicklung bis 1959
zusammen. Eine Sonderrolle nimmt das dreibändige Werk Robert H. Schmidts ein.
In seiner als wissenschaftliche Analyse angelegten Studie publizierte Schmidt zugleich
eine Vielzahl von zeitgenössischen Quellen, zu denen er durch persönliche
Kontakte Zugang erhielt. Direkten Zugang zu Quellen unterschiedlichen Typs
bieten - neben den genannten wissenschaftlichen Katalogen des Historischen
Museums - auch die Arbeiten zur Medien- und Plakatgeschichte des Abstimmungskampfes
sowie der Dokumentenanhang einzelner Forschungsarbeiten - wie
beispielsweise bei Markus Gestier. Wertvolle didaktische Hinweise geben die -
von Jürgen Hannig herausgegebenen - Quellenarbeits- und -lesebücher zur Saargeschichte
sowie das Quellenlesebuch von Eva Labouvie, welches sich durch einen
breit angelegten Untersuchungszeitraum auszeichnet. Der von Ludwig Linsmayer
betreute Band „Die Geburt des Saarlandes“ erschien fast zeitgleich mit diesem
Buch und enthält, insbesondere für den Bereich der Kulturpolitik, zahlreiche
Bezüge und Ergänzungen zu den hier vorgelegten Dokumenten.
Wichtige Dokumente zur Saar-Geschichte erschließen auf nationaler Ebene amtliche
Quellenpublikationen wie beispielsweise die Documents Diplomatiques
Français (DDF) oder die Documents on British Policy Overseas (DBPO), wissenschaftliche
Editionen wie „Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Dokumente
1949-1963“ (BDFD), die Protokolle des CDU-Bundesvorstandes und viele
andere Quellensammlungen und -lesebücher mit unterschiedlichster Provenienz
und Zielsetzung.
Für eine ernsthafte Beschäftigung mit der saarländischen Nachkriegsgeschichte
ist die Auseinandersetzung mit archivalischen Quellen in fast allen Bereichen
unverzichtbar. Für die bundesdeutsche Perspektive besonders wichtig ist dabei das
Bundesarchiv, das auch die länderübergreifenden Materialien zur Besatzungszeit
beherbergt. Zuständig für die Archivierung von Quellen zur saarländischen Geschichte
ist in erster Linie das Landesarchiv des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken-Scheidt.
Auf eine Anregung der französischen Besatzungsmacht hin war
1948 eine „Zentralstelle für Archivwesen“ gegründet worden, für welche sich
schließlich die Bezeichnung „Landesarchiv“ einbürgerte. Der „Erlaß über die Aufgaben
des Landesarchivs des Saarlandes“ regelte 1950 die Abgabe historisch
aussagekräftiger Akten an das Landesarchiv und sorgte dafür, dass diese „für die
Zwecke der Landesverwaltung, der Rechtspflege und der wissenschaftlichen Forschung
bereit“ gestellt wurden. Mittlerweile verfügt das Landesarchiv über
mehrere Kilometer an Akten aus der zentralen Landesverwaltung und ihren
Behörden, umfasst Nachlässe und Sondersammlungen sowie Archive privater und
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