Die Kartoffelversorgung ist nach wie vor unzulänglich. Durch Vorlage der nichtbelieferten
Kartoffelkarten ist eine Fehlmenge von 14.584 Z festgestellt worden.
Besonders ist zu bemerken, daß zum ersten Male ab 1.4.1946 auch den Kleinstkindern
je 180 g Fleisch und Butter zugeteilt worden ist.
Ab 1.4.1946 erhalten die durch den Öffentlichen Sicherheitsdienst erfaßten ehemaligen
Fremdenlegionäre die den Ausländern zustehenden Zulagen. Den deutschen
Angestellten bei der Militärregierung im Rathaus ist auf Anordnung der Militärregierung
Schwerarbeiterzulage zugebilligt worden.
II. Wirtschaft
Zu den 570 Paar zur Verfügung gestellten Schuhen sind 3.000 Paar Arbeiterschuhe
freigegeben worden. Dies sind nicht durch das Wirtschaftsamt, sondern durch die
Militärregierung unmittelbar verteilt worden. Flieraus ergeben sich Schwierigkeiten,
da keine Kontrolle gegeben ist, wer diese Arbeitsschuhe erhalten hat.
Es wurde ein kleines Kontingent an Erstlingswäsche und Kinderbekleidung für
Kinder bis zu 3 Jahren freigegeben; außerdem wurden 410 Paar Strümpfe für Kommunikanten
und Konfirmanden zur Verfügung gestellt.
Die Menge an Haushaltsgeräten ist gegenüber dem Vormonat erhöht worden.
Erstmals konnten im Berichtsmonat 150 Fahrradschläuche und 250 Fahraddecken
zur Befriedigung des allerdringendsten Bedarfs freigegeben werden.
Die Ausgabe von 1 St. Einheitsseife und 1 Paket Waschpulver wurde mit dem
20,3.1946 abgeschlossen. Zur Versorgung der Krankenanstalten, Ärzte und Verschmutzungsbetriebe
sind 15.000 St. Einheitsseife bereitgestellt worden.
Die im Berichtsmonat zur Verfügung gestellten 2.000 L Petroleum gegenüber
1.500 L im Vormonat reichen zur Deckung des Bedarfs vollauf aus.
Infolge verspäteter Zuteilung konnte mit der Verteilung des für März vorgesehenen
Tabak-Kontingents erst am 1.4.1946 begonnen werden.
Nach vorheriger Prüfung durch die Beauftragten der Gewerkschaften wurden aus
der 2. Bergarbeiter-Sonderaktion Kohlen ausgegeben.
Es hat sich herausgestellt, daß für den zivilen Sektor freigegebene Waren, Schecks
oder Deblockagescheine durch die Militärregierung ausgegeben werden, dadurch
werden diese Waren zu erheblichem Teil dem für sie bestimmten Zweck nicht zugeführt.
Ich erlaube mir die Anregung, daß über für die Bürgerschaft bereits freigegebene
Waren nicht durch Schecks oder Deblockagescheine durch die Militärregierung
verfügt werden kann.
III. Gewerbeamt
Die Anträge auf Wieder- bzw. Neuzulassung von Betrieben des Handels und des
Handwerks der Stadt Saarbrücken gehen nach wie vor in großer Zahl ein. Eine Abnahme
ist noch nicht zu verzeichnen.
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