Nr. 3b: Vermerk des Generalsekretärs des Interministeriellen Ausschusses
für die französische Politik in Deutschland und Österreich, secret.
19.7.1945
Centre Historique des Archives Nationales, F 60-3034/2; Archives du Ministère des
Affaires Étrangères, Y (1944-1949) 433,
Document n° 1
Directives pour notre action en Allemagne
[...] [Grundsätze]
6. Wir müssen sowohl das Werk Preußens als auch das Werk Hitlers zerstören [...]
10. In unserer Zone ist eine einheitliche Politik unmöglich. In unserem Interesse
liegt es, die Zukunft vorzubereiten durch eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen
Teile dieser Zone. Einige, wie die Saar, können Gegenstand einer besonderen
Politik [spéciale] sein, [...] andere eventuell als Kemzellen größerer
Länder im Rahmen des neuen Deutschland dienen.
I. Politik der Viermächtekontrolle
1. Die Erhaltung der Einheit der alliierten Front ist eine Notwendigkeit. Die deutsche
Hoffnung auf ein Wiedererstarken und eine Revanche klammert sich vor
allem an den Gedanken, dass die Koalition bald zerbrechen wird. Den deutschen
Spekulationen, die sich auf ein Zerwürfnis unter den Alliierten gründen, muss
schnell ein Ende bereitet werden.
2. Die Politik der Vier-Mächte-Kontrolle muss aus folgenden Gründen versucht
werden:
a) Wir haben kein Interesse daran, unseren Alliierten den Eindruck zu geben, dass
wir uns der gemeinsamen Politik als Erste entziehen wollen.
b) Die Gesamtheit des deutschen Territoriums bildet ein gemeinsames Pfand
[gage]. Insoweit es von den vier Besatzungsmächten genutzt werden kann, haben
wir ein Interesse daran, dass keine von ihnen zu ihrem alleinigen Nutzen einen Teil
der gemeinsamen Aktiva entzieht. (Die Saarfrage bleibt allerdings Vorbehalten.)
c) Die uns zugeteilte Zone kann ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern.
Wenn wir verhindern wollen, dass diese Zone dem französischen Steuerzahler zur
Last fällt ohne politische Gegenleistungen, die erst in Zukunft ins Auge gefasst
werden können, dann darf sie nicht von den Lebensmittellieferungen und Absatzmöglichkeiten
abgeschnitten werden, welche die anderen deutschen Regionen ihr
bisher geboten haben.
3. Die gemeinsame Kontrolle darf nicht in die Wiederherstellung einer zentralen
deutschen Autorität in Deutschland [autorité centrale allemande en Allemagne]
abgleiten. Der Fehler von 1919 darf nicht wiederholt werden: keine Erwägung
wirtschaftlicher Interessen und keine Erleichterung der Kontrolle dürfen Priorität
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