16.6.1958
29.6.1958
10.7.1958
13.7.1958
15.7.1958
11.8.1958
3.9.1958
28.9.1958
30.9.1958
5.10.1958
16.10.1958
1.11.1958
18.11.1958
23.1 1.1958
27.11.1958
30.11.1958
30.11.1958
6.12.1958
19.12.1958
Letzte Sendung von Tele-Saar.
Bildung der Saar-Lothringischen Kohlen-Union.
Proteste und Volksauflauf von Arbeitern vor Geschäften in der
Saarbrücker Innenstadt wegen angeblicher Preistreiberei.
Parteitag der CSU/CVP spricht sich für die Einigung mit der
CDU aus.
Übernahme des Fernsehsenders Tele-Saar durch die Regierung
des Saarlandes.
Auf ihrem Parteitag fordert die DPS eine Währungsgarantie.
Das französische Kabinett akzeptiert den von Michel Debré als
Justizminister vorbereiteten Verfassungsentwurf.
Referendum über die neue französische Verfassung, die mit
79,25 % Ja-Stimmen angenommen wird.
In einer Sitzung im Bundeswirtschaftsministerium wird der inter¬
ministerielle Wirtschafts- und Sozialausschuss Saar gegründet,
dessen Einsetzung zwischen Bundeskanzler Adenauer und dem
saarländischen Ministerpräsidenten am 30. Juli vereinbart worden
war.
Mit Inkrafttreten der neuen Verfassung beginnt die Fünfte Re¬
publik.
Große Saardebatte im Deutschen Bundestag.
Einführung der Sozialgerichtsbarkeit im Saarland.
In Paris beginnen die deutsch-französischen Verhandlungen über
die im Saarvertrag fixierte abschließende Regelung des saarlän¬
disch-französischen Warenaustausches. Im Mittelpunkt der Ver¬
handlungen stehen zwei Probleme: die Flexibilität der Kontin¬
gente im Rahmen des zollfreien Warenverkehrs sowie die Bil¬
dung einer gemeinsamen Behörde für die Durchführung des
Grenzhandels.
Wahlen in Frankreich - erster Wahlgang.
Die Sowjetunion fordert von den Westmächten ultimativ die Ver¬
änderung des politischen Status Berlins zur Freien Stadt.
Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der CDU-Saar und
der CSU/CVP über den Weg der Vereinigung beider Parteien.
Wahlen in Frankreich - zweiter Wahlgang.
Die Landtagsfraktionen der CDU und CSU/CVP bilden eine
Fraktionsgemeinschaft.
Stichtag für die DM-Umsteliung der Frankensparguthaben. Die
Bundesregierung garantiert den zu diesem Zeitpunkt gültigen
Kurs von 1:100.
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