Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

11.8.1956
17.8.1956
4.9.1956
16.9.1956
20.10.1956
23.10.1956
27.10.1956

29.10.1956
30.10.-14.11

Erster  Spatenstich  zur  Autobahn  Landesgrenze-Saarbrücken  bei
Rohrbach.
Verbot  der  KPD  und  ihrer  Hilfs-  und  Nachfolgeorganisationen
durch  das  Bundesverfassungsgericht.
Neue  Sachverständigenbesprechungen  zur  Fertigstellung  des
deutsch-französischen  Saarvertrags  beginnen  in  Bonn.  Gleichzeitig
nimmt  eine  saarländische  Regierungsdelegation  Verhandlungen
mit  der  Bundesrepublik  mit  dem  Ziel  auf,  bindende  Vereinbarungen
  über  das  künftige  Verhältnis  Saarland-Bundesrepublik  zu
treffen.
Vierte  Generalversammlung  des  IV  Bergbau.  -  Paul  Kutsch  wird
als  Erster  Vorsitzender  bestätigt.
Abschluss  eines  Kulturabkommens  zwischen  dem  Saarland  und
Frankreich.
Beginn  des  Volksaufstandes  in  Ungarn.
Luxemburger  Verträge  zwischen  Frankreich  und  der  Bundesrepublik
  (Saar-Vertrag):  Das  Saarland  wird  ab  1.  Januar  1957  ein
Teil  der  Bundesrepublik.  Für  die  wirtschaftliche  Rückgliederung
gilt  eine  Übergangszeit,  die  spätestens  am  31.  Dezember  1959
endet.  Bis  zur  wirtschaftlichen  Rückgliederung  wird  das  jährliche
Kontingent  der  saarländischen  Konsumgütereinfuhr  aus  der  Bundesrepublik
  von  bisher  3  auf  3,5  Milliarden  Francs  erhöht.  Das
Kontingent  für  Investitionsgüter  wird  von  jährlich  2,5  auf  4  Milliarden
  Francs  aufgestockt.  Eine  Generalklausei  bestimmt,  dass
die  französische  Devisenbilanz  nicht  belastet  werden  darf.
Hinsichtlich  des  zollfreien  saarländisch-französischen  Handels  in
der  Endphase  vereinbaren  die  Delegationen,  den  Handel  nach
beiden  Seiten  auf  dem  Stand  von  1955  zu  halten.  Erst  wenn  sich
die  französischen  Einfuhren  in  das  Saargebiet  um  25  %  oder
mehr  verringern,  wird  auch  das  saarländische  Exportvolumen
gesenkt.  Das  sogenannte  Warndt-Problem  wird  durch  einen
Kompromiss  geregelt.  Frankreich  erhält  das  Recht,  innerhalb  von
25  Jahren  von  seinem  Territorium  aus  im  Gebiet  des  Warndt
66  Millionen  Tonnen  Kohle  abzubauen.  Darüber  hinaus  erhält
Frankreich  von  der  saarländischen  Kohleproduktion  außerhalb
des  Warndt-Gebietes  33  %  und  verpflichtet  sich  zu  deren
Abnahme.  -  Im  Zusammenhang  mit  dem  Saarvertrag  werden
noch  drei  weitere  Verträge  abgeschlossen:  1)  Vertrag  über  die
Schiffbarmachung  der  Mosel;  2)  Vertrag  über  den  Ausbau  des
Oberrheins;  3)  Vertrag  über  die  Änderung  des  Montan  Vertrags.
Beginn  des  israelischen  Einmarsches  in  Ägypten.
1956  In  Gesprächen  zwischen  der  französischen  Regierung,  Vertretern
der  Völklinger  Eisen-  und  Stahlwerke  und  der  Familie  Röchling

192
            
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