11.8.1956
17.8.1956
4.9.1956
16.9.1956
20.10.1956
23.10.1956
27.10.1956
29.10.1956
30.10.-14.11
Erster Spatenstich zur Autobahn Landesgrenze-Saarbrücken bei
Rohrbach.
Verbot der KPD und ihrer Hilfs- und Nachfolgeorganisationen
durch das Bundesverfassungsgericht.
Neue Sachverständigenbesprechungen zur Fertigstellung des
deutsch-französischen Saarvertrags beginnen in Bonn. Gleichzeitig
nimmt eine saarländische Regierungsdelegation Verhandlungen
mit der Bundesrepublik mit dem Ziel auf, bindende Vereinbarungen
über das künftige Verhältnis Saarland-Bundesrepublik zu
treffen.
Vierte Generalversammlung des IV Bergbau. - Paul Kutsch wird
als Erster Vorsitzender bestätigt.
Abschluss eines Kulturabkommens zwischen dem Saarland und
Frankreich.
Beginn des Volksaufstandes in Ungarn.
Luxemburger Verträge zwischen Frankreich und der Bundesrepublik
(Saar-Vertrag): Das Saarland wird ab 1. Januar 1957 ein
Teil der Bundesrepublik. Für die wirtschaftliche Rückgliederung
gilt eine Übergangszeit, die spätestens am 31. Dezember 1959
endet. Bis zur wirtschaftlichen Rückgliederung wird das jährliche
Kontingent der saarländischen Konsumgütereinfuhr aus der Bundesrepublik
von bisher 3 auf 3,5 Milliarden Francs erhöht. Das
Kontingent für Investitionsgüter wird von jährlich 2,5 auf 4 Milliarden
Francs aufgestockt. Eine Generalklausei bestimmt, dass
die französische Devisenbilanz nicht belastet werden darf.
Hinsichtlich des zollfreien saarländisch-französischen Handels in
der Endphase vereinbaren die Delegationen, den Handel nach
beiden Seiten auf dem Stand von 1955 zu halten. Erst wenn sich
die französischen Einfuhren in das Saargebiet um 25 % oder
mehr verringern, wird auch das saarländische Exportvolumen
gesenkt. Das sogenannte Warndt-Problem wird durch einen
Kompromiss geregelt. Frankreich erhält das Recht, innerhalb von
25 Jahren von seinem Territorium aus im Gebiet des Warndt
66 Millionen Tonnen Kohle abzubauen. Darüber hinaus erhält
Frankreich von der saarländischen Kohleproduktion außerhalb
des Warndt-Gebietes 33 % und verpflichtet sich zu deren
Abnahme. - Im Zusammenhang mit dem Saarvertrag werden
noch drei weitere Verträge abgeschlossen: 1) Vertrag über die
Schiffbarmachung der Mosel; 2) Vertrag über den Ausbau des
Oberrheins; 3) Vertrag über die Änderung des Montan Vertrags.
Beginn des israelischen Einmarsches in Ägypten.
1956 In Gesprächen zwischen der französischen Regierung, Vertretern
der Völklinger Eisen- und Stahlwerke und der Familie Röchling
192