Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

28.6.1955

29.6.1955

30.6.1955
30.6.1955
1.7.1955
5.7.1955
8.7.1955

8.7.1955
9.7.1955
9.-10.7.1955

verzüglich  darüber  abstimmen.  Die  Inkraftsetzung  markiere  dann
den  Beginn  der  dreimonatigen  Abstimmungsphase,  die  dem  Referendum
  vorangehen  muss.  Falls  keine  Verzögerung  eintrete,
könne  das  Plebiszit  im  Monat  Oktober  stattfinden.
Erste  Tranche  der  bundesdeutschen  und  der  französischen  Regierung
  in  Höhe  von  jeweils  50  Millionen  Schweizer  Franken  zur
Begleichung  des  Kaufpreises  des  Völklinger  Werkes  an  die
Familie  Röchling.  Weitere  Tranchen  sind  vorgesehen  für  den
13. Dezember  1955  und  13.  Juni  1956.
Richard  Rauch  tritt  aus  der  SPS  aus.  In  einer  Stellungnahme  der
SPS  wird  als  Grund  angegeben,  dass  Rauch  am  20.  Juni  1955
nicht  als  Präsident  der  Einheitsgewerkschaft  bestätigt  wurde.
Laut  Auskunft  der  „Volksstimme“  wird  sich  Rauch  nicht  der
bundesdeutschen  Opposition  anschließen,  deren  nationalistische
Slogans  er  scharf  verurteile.
Ab  15.  Juli  1955  wird  für  Telefongespräche  in  die  Bundesrepublik
  der  Inlandstarif  gültig  sein.
Abschiedsrede  Grandvals  anlässlich  seiner  Versetzung  nach  Marokko.

Erste  Sitzung  der  internationalen  Überwachungskommission
unter  Vorsitz  von  Dehousse  im  Rathaus  Saarbrücken.
Eric  de  Carbonnei  wird  offiziell  zum  neuen  Botschafter  in  Saarbrücken
  ernannt.
Vier  für  das  Referendum  grundlegende  Gesetze  werden  durch
den  Landtag  endgültig  angenommen:  1)  Gesetz  über  das  Pressewesen.
  2)  Gesetz  betreffend  die  Durchführung  der  Volksbefragung
  über  die  Billigung  des  Europäischen  Statuts  für  das  Saarland.
  3)  Gesetz  über  das  Vereinswesen:  Darin  werden  u.a.  politische
  Vereine  als  Parteien  angesehen.  Parteien  müssen  die  Gründung
  beim  Minister  für  das  Innere  mit  Programm  und  Satzung
anmelden.  Der  Minister  des  Inneren  kann  vor  dem  Oberverwaltungsgericht
  Klage  auf  Auflösung  einer  Partei  erheben,  wenn
sie  die  demokratische  Grundordnung  gefährdet,  wenn  sie  einen
politischen  Kampfverband  darstellt  oder  gegen  Gesetze  verstößt
und  rechts-  oder  sittenwidrige  Zwecke  verfolgt,  schließlich  wenn
die  Partei  nachweisbar  von  außerhalb  des  Saarlandes  Beihilfen
genommen  hat.  4)  Gesetz  über  das  Versammlungswesen.
Erste  Nummer  der  „Deutschen  Saar“,  dem  Presseorgan  der  DPS.
Antrittsbesuch  Eric  de  Carbonneis  bei  Hoffmann,  Schuhen  und
Peter  Zimmer.
Anlässlich  einer  Konferenz  der  christlichen  Bergarbeitergewerkschaft
  wird  Josef  Ditzler  mit  108  Stimmen  gegen  77  Stimmen

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