Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

von  den  Experten  fortgesetzt.  Die  Presse  nimmt  an,  dass  die
Schwierigkeiten  sehr  ernst  sind  und  die  Lage  umso  schwieriger
wird,  als  die  Zeit  für  die  Verhandlungsführer,  eine  Lösung  zu
finden,  extrem  kurz  ist.
23.10.1954  Trotz  aller  Widrigkeiten  gelingt  es  Adenauer  und  Mendes  France
in  einem  Gespräch  nach  einem  Mittagessen  in  der  britischen  Botschaft,
  einen  Kompromiss  zu  finden.  Ein  Abkommen  zwischen
der  Regierung  der  Bundesrepublik  und  der  Regierung  der  Französischen
  Republik  über  das  Statut  der  Saar  mit  dazugehörigem
Schriftwechsel  wird  zusammen  mit  den  anderen  Pariser
Verträgen  unterzeichnet.  Das  Abkommen  sieht  ein  Europäisches
Statut  vor,  das  nach  der  Volksabstimmung  nicht  mehr  in  Frage
gestellt  werden  kann.  Ein  Europäischer  Kommissar,  der  weder
Franzose  noch  Deutscher  sein  darf,  wird  vom  Ministerrat  der
Westeuropäischen  Union  ernannt.  Frankreich,  die  Bundesrepublik
  und  die  Saar  sind  zustimmungspflichtig  bei  dieser
Ernennung.  Teilnahme  der  Saar  an  der  europäischen  Verteidigung
  im  Rahmen  der  WEU.  Wo  nicht  der  europäische
Kommissar  zuständig  ist,  bleibt  die  Saar  autonom.  Parteien,
Vereine  und  Zeitungen  unterliegen  keiner  Genehmigungspflicht.
Jede  Einmischung  von  außen  wird  untersagt.  Innerhalb  von  drei
Monaten  nach  Annahme  des  Statuts  sollen  Landtagswahlen
stattfinden.  Frankreich  und  die  Bundesrepublik  garantieren  die
Aufrechterhaltung  des  Statuts.  Die  USA  und  Großbritannien
sollen  gebeten  werden,  eine  entsprechende  Verpflichtung  einzugehen.
  Die  Bestimmungen  über  die  Saar  im  Friedensvertrag
unterliegen  einer  Volksabstimmung.  Die  Volksabstimmung  über
das  jetzige  Saarstatut  findet  drei  Monate  nach  Zulassung  der
politischen  Parteien  statt.  Gleichartige  wirtschaftliche  Beziehungen
  zwischen  der  Bundesrepublik  und  der  Saar  wie  zwischen
Frankreich  und  der  Saar  sind  anzustreben,  und  zwar  entsprechend
der  französisch-deutschen  bzw.  europäischen  Zusammenarbeit.
Die  französisch-saarländische  Wirtschaftsunion  darf  dabei  nicht
gefährdet  werden.  In  der  nächsten  Zeit  werden  Maßnahmen  zur
Erweiterung  des  Handelsverkehrs  zwischen  der  Saar  und  der
Bundesrepublik  getroffen.  Die  deutsch-französische  Zahlungsbilanz
  darf  dadurch  nicht  schwer  beeinträchtigt  werden.  Die  Saar
wird  für  die  Verwaltung  der  Kohlevorkommen  der  Saar  einschließlich
  des  Warndt  Sorge  tragen.  Frankreich  und  die
Bundesrepublik  werden  Saarbrücken  als  Sitz  der  EGKS-Behörden
  vorschlagen.  -  Anlage  1:  Frankreich  verpflichtet  sich,
die  Sequesterverwaltungen  aufzuheben.  Anlage  2:  Die  Anträge
deutscher  Banken  und  Versicherungen  auf  Geschäftstätigkeit  an
der  Saar  sollen  wohlwollend  geprüft  werden.  Anlage  3:  Die
Sozialangelegenheiten  bei  den  Gruben  sollen  einem  saarlän¬164


            
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