21.5.1953
29.5.1953
9.6.1953
17.6.1953
25.6.1953
26.6.1953
2.7.1953
8.7.1953
und ein Oberster Gerichtshof der französisch-saarländischen
Union werden eingerichtet. Der Kassationshof in Paris soll nicht
länger über Rechtsbeschwerden entscheiden. - Steuer- und Haushaltsvertrag
(ersetzt den entsprechenden Vertrag vom 26.1.1948):
Zum Ausgleich der aus den Konventionen resultierenden Lasten
(insbesondere Verteidigung) erhält Frankreich bis zu 5 % (zuvor
7,5 %) aus dem ordentlichen saarländischen Haushalt. Die Saar
erhält das Münzrecht.
In Frankreich Sturz der Regierung Mayer, Daraufhin lange
Kabinettskrise, da Mollet, Diethelm und Pinay eine Regierungsführung
ablehnen und Reynaud, Mendes France, Bidault und
Marie keine Mehrheit erreichen können.
im Neuen Vorwärts kritisiert die SPD die Unterzeichnung der
Saarkonventionen scharf. Dies sei der Beweis, dass Frankreich
das Saarproblem einseitig lösen wolle und die Bestätigung für
den Bankrott der Außenpolitik des Kanzlers.
Die SPD-Fraktion im Bundestag verlangt in einer Großen
Anfrage von der Bundesregierung eine Stellungnahme zu den
französisch-saarländischen Staatsverträgen und Aufklärung über
die Saarbesprechung des Bundeskanzlers mit Vertretern der
französischen, britischen und amerikanischen Regierung.
„Volksaufstand“ in der DDR.
In Briefen Adenauers an die drei Hohen Kommissare, in denen er
gegen die französisch-saarländischen Konventionen protestiert,
stellt der Bundeskanzler die Frage, ob und in welcher Form dagegen
Widerspruch erhoben werden kann.
Investitur der Regierung Joseph Laniel unter Beteiligung der
Gaullisten - In seiner Investiturerklärung betont Ministerpräsident
Laniel: „Zur europäischen Verteidigungsgemeinschaft wird
das Parlament zu geeignetem Zeitpunkt Stellung zu nehmen haben,
d.h. wenn die Regelung des Saarproblems als gesichert gelten
kann.“
Der Bundestag beschließt auf Antrag seines Auswärtigen Ausschusses,
die Bundesregierung aufzufordem, bei der weiteren
Behandlung der Saarfrage davon auszugehen, dass das Saarland
nach deutschem und internationalem Recht ein Teil Deutschlands
sei, und bei Vertrags Verhandlungen und Vertragsabschlüssen dafür
Sorge zu tragen, dass im Hinblick auf das Saarland das Recht
in diesem Sinne wieder herzustellen sei. Die Bundesregierung
solle weiterhin in diesem Zusammenhang darauf achten, dass an
der Saar die demokratischen Rechte eingehalten würden.
Abkommen über die Beteiligung des Saarlandes an den
Marshall-Plan-Mitteln.
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