Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

21.5.1953

29.5.1953

9.6.1953

17.6.1953
25.6.1953

26.6.1953

2.7.1953

8.7.1953

und  ein  Oberster  Gerichtshof  der  französisch-saarländischen
Union  werden  eingerichtet.  Der  Kassationshof  in  Paris  soll  nicht
länger  über  Rechtsbeschwerden  entscheiden.  -  Steuer-  und  Haushaltsvertrag
  (ersetzt  den  entsprechenden  Vertrag  vom  26.1.1948):
Zum  Ausgleich  der  aus  den  Konventionen  resultierenden  Lasten
(insbesondere  Verteidigung)  erhält  Frankreich  bis  zu  5  %  (zuvor
7,5  %)  aus  dem  ordentlichen  saarländischen  Haushalt.  Die  Saar
erhält  das  Münzrecht.
In  Frankreich  Sturz  der  Regierung  Mayer,  Daraufhin  lange
Kabinettskrise,  da  Mollet,  Diethelm  und  Pinay  eine  Regierungsführung
  ablehnen  und  Reynaud,  Mendes  France,  Bidault  und
Marie  keine  Mehrheit  erreichen  können.
im  Neuen  Vorwärts  kritisiert  die  SPD  die  Unterzeichnung  der
Saarkonventionen  scharf.  Dies  sei  der  Beweis,  dass  Frankreich
das  Saarproblem  einseitig  lösen  wolle  und  die  Bestätigung  für
den  Bankrott  der  Außenpolitik  des  Kanzlers.
Die  SPD-Fraktion  im  Bundestag  verlangt  in  einer  Großen
Anfrage  von  der  Bundesregierung  eine  Stellungnahme  zu  den
französisch-saarländischen  Staatsverträgen  und  Aufklärung  über
die  Saarbesprechung  des  Bundeskanzlers  mit  Vertretern  der
französischen,  britischen  und  amerikanischen  Regierung.
„Volksaufstand“  in  der  DDR.
In  Briefen  Adenauers  an  die  drei  Hohen  Kommissare,  in  denen  er
gegen  die  französisch-saarländischen  Konventionen  protestiert,
stellt  der  Bundeskanzler  die  Frage,  ob  und  in  welcher  Form  dagegen
  Widerspruch  erhoben  werden  kann.
Investitur  der  Regierung  Joseph  Laniel  unter  Beteiligung  der
Gaullisten  -  In  seiner  Investiturerklärung  betont  Ministerpräsident
  Laniel:  „Zur  europäischen  Verteidigungsgemeinschaft  wird
das  Parlament  zu  geeignetem  Zeitpunkt  Stellung  zu  nehmen  haben,
d.h.  wenn  die  Regelung  des  Saarproblems  als  gesichert  gelten
kann.“
Der  Bundestag  beschließt  auf  Antrag  seines  Auswärtigen  Ausschusses,
  die  Bundesregierung  aufzufordem,  bei  der  weiteren
Behandlung  der  Saarfrage  davon  auszugehen,  dass  das  Saarland
nach  deutschem  und  internationalem  Recht  ein  Teil  Deutschlands
sei,  und  bei  Vertrags  Verhandlungen  und  Vertragsabschlüssen  dafür
  Sorge  zu  tragen,  dass  im  Hinblick  auf  das  Saarland  das  Recht
in  diesem  Sinne  wieder  herzustellen  sei.  Die  Bundesregierung
solle  weiterhin  in  diesem  Zusammenhang  darauf  achten,  dass  an
der  Saar  die  demokratischen  Rechte  eingehalten  würden.
Abkommen  über  die  Beteiligung  des  Saarlandes  an  den
Marshall-Plan-Mitteln.

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