5.5.1953
10.5.1953
10.5.1953
10.5.1953
13.5.1953
15.5.1953
20.5.1953
Die Bundesregierung reicht beim Europarat ein zweites Memorandum
ein, in dem sie die Verletzung der demokratischen Freiheiten
im Saarland kritisiert.
Gemeinsamer Markt der EGKS für Stahl.
Geheime Gespräche zwischen Adenauer und Vertretern der prodeutschen
Parteien des Saarlandes, in denen Adenauer seinen
Gesprächspartnern versichert, in Paris keine endgültige Lösung
anzustreben.
Abkommen zwischen Frankreich und dem Saarland hinsichtlich
der Teilnahme des Saarlandes an den amerikanischen Gegenwertsmitteln
auf Basis der Empfehlungen vom 29. Mai 1952.
Besprechung zwischen Adenauer, Hallstein und René Mayer.
Erklärung Adenauers, vor den Bundestagswahlen kein Saarabkommen
mit Frankreich vereinbaren zu können.
Paraphierung (Austausch der Vertragstexte) der Saarkonventionen
in Paris.
In Paris Unterzeichnung der neuen Konventionen „in Erwartung
eines europäischen Statuts“. Das Vertragswerk enthält einen
Allgemeinen Vertrag, einen Wirtschaftsvertrag, einen Vertrag
über den gemeinsamen Betrieb der Saargruben, einen Vertrag
über die französisch-saarländische Gerichtsbarkeit (Justizvertrag)
und einen Steuer- und Haushaltsvertrag. - Allgemeiner Vertrag:
Gesetzestexte, die in besonderer Weise saarländische Interessen
betreffen, sollen zur Stellungnahme der saarländischen Regierung
vorgelegt werden. Abgesehen von Handelsverträgen bedürfen
Verträge, die Frankreich im Auftrag des Saarlandes abschließt,
der Ratifizierung durch das saarländische Parlament.
Die saarländische Regierung übernimmt die Verordnung des
französischen Wirtschaftsrechts an der Saar. Das bisherige
Vetorecht Frankreichs entfällt vollständig, in Streitfragen soll
zunächst eine paritätische Schiedskommission, falls immer noch
keine Einigung zustande kommt, ein Schiedsgericht mit einem
nicht-saarländischen und nicht-französischen Vorsitzenden
befinden. Das Saarland erhält das Recht auf eigenständige
außenpolitische Vertretung. Alle Personen unterliegen dem saarländischen
Recht einschließlich der an der Saar lebenden Franzosen.
Die saarländischen Behörden übernehmen die Verantwortung
für die öffentliche Ordnung. Die äußere Verteidigung ist
vorbehaltlich späterer internationaler Abmachungen Frankreich
übertragen. - Die Wirtschaftskonvention bestätigt frühere Bestimmungen.
Beide Regierungen sind verpflichtet, eine Diskriminierung
der Produkte, Dienstleistungen des jeweils anderen Landes
auszuschließen und die Wirtschaftsverbände zu einer engen
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