Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

15.12.1948
23.12.1948
23.12.1948
7.1.1949
8.1.1949
8.1.1949
12.1.1949
14.1.1949
20.1.1949

25.1.1949

16.2.1949

ab,  allerdings  ist  für  die  ersten  fünf  Jahre  ein  französischer  Rektor
  vorgesehen.  Die  Ordnung  regelt  weiterhin:  die  Entsendung
von  französischen  Professoren,  Lektoren  und  Assistenten;  Unterstützung
  der  wissenschaftlichen  Institute;  gegenseitige  Anerkennung
  von  Diplomen.  Im  Kulturabkommen  werden  außerdem  geregelt:
  Bildungsprojekte  für  die  Schulen  wie  die  Einführung  der
französischen  Sprache;  gleiches  gilt  für  die  Primarschule:
Französisch  als  Pflichtsprache  ab  dem  zweiten  Schuljahr.  Dem
Leiter  der  kulturellen  Beziehungen  im  Hohen  Kommissariat  wird
ein  Kontrollrecht  eingeräumt.  Förderung  des  Austauschs  im
Jugend-Sport.
Konvention  über  den  gewerblichen  Rechtsschutz.  Einrichtung
einer  Union  législative  im  Bereich  des  industriellen  Rechtsschutzes.

Grubenunglück  auf  der  Grube  Duhamel  in  Ensdorf,  bei  dem
20  Menschen  ums  Leben  kommen.
Verbot  der  Bezeichnung  „Made  in  Germany“  für  die  Ausfuhr
saarländischer  Produkte  in  die  USA.  Ab  dem  18.  Februar  1949
neue  Bezeichnung  „Made  in  the  France-Saar  Economic  Union“.
Der  amerikanische  Außenminister  Marshall  tritt  aus  Gesundheitsgründen
  zurück.  Sein  Nachfolger  wird  Dean  Acheson.
Einrichtung  eines  französisch-saarländischen  Beratenden  Ausschusses
  für  die  eisenschaffende  Industrie.
Heinrich  Danzebrink  wird  aus  der  CVP-Fraktion  ausgeschlossen.
Das  französisch-saarländische  Kulturabkommen  wird  vom
Landtag  verabschiedet.
Entscheidung  der  Internationalen  Reparationsagentur  (IARA)  betreffend
  französische  Ansprüche  im  Saarland:  Die  Summe  von
70  Millionen  RM  wird,  wie  von  französischer  Seite  gewünscht,
dem  A-Konto  (Auslandsvermögen)  zugeschlagen.
Per  Brief  und  ohne  Rücksprache  mit  dem  parlamentarischen
Kollegium  informiert  der  Präsident  des  Landtages  den  ehemaligen
  CVP-Abgeordneten  Danzebrink  von  der  Aussetzung  seines
Mandats,  solange  bis  die  Frage  seiner  Staatsangehörigkeit  geklärt
sei.
In  Anwendung  des  Gesetzes  Nr.  10  des  Alliierten  Kontrollrats
verfügt  das  Tribunal  Supérieur  der  französischen  Besatzungszone
die  Beschlagnahmung  des  Eigentums  der  im  Fall  Röchling  verurteilten
  Personen.
Arrêté  des  HC  №  49/7  hebt  die  Sequesterverwaltung  für  Ehrhardt
  und  Sehmer  zum  1.  März  auf.

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