1.8.1947
24.8.1947
25.8.1947
29.8.1947
1.9.1947
2.9.1947
7.9.1947
15.9.1947
21.9.1947
22.9.1947
Saarländische Betriebsräte Verordnung. - Aufgaben des Betriebs¬
rates: 1) Beratung der Betriebsleitung in allen wirtschaftlichen und
sozialen Fragen, Förderung der Einführung neuer Arbeitsmetho¬
den, Schaffung der größtmöglichen Wirtschaftlichkeit und des
höchsten Standes der Betriebsleistungen 2) Förderung des Einver¬
nehmens innerhalb der Arbeitnehmerschaft sowie zwischen dieser
und der Betriebsleitung und Bewahrung des Betriebs vor Stö¬
rungen.
Gründungsversammlung der Gewerkschaft Christlicher Saarberg¬
leute (GCS) in Saarbrücken. Quelle Nr. 37
Schluss der ersten Lesung der Verfassungskommission (17. Sit¬
zung).
Ordonnance № 107 über die Wahl einer saarländischen Gesetz¬
gebenden Versammlung: Artikel 1: Am 15. Oktober finden allge¬
meine Wahlen zwecks Bildung einer saarländischen Gesetz¬
gebenden Versammlung statt. Artikel 2: Diese Versammlung, die
sich aus 50 Mitgliedern zusammensetzt, wird für fünf Jahre nach
allgemeinem, direktem und geheimem Wahlrecht gewählt, in
Listenwahl mit Verhältniswahlsystem - Die Verfassung
bestimmt über das Wahl verfahren für die folgenden Parlamente.
Artikel 3: Wahlberechtigt sind diejenigen Personen, die ent¬
sprechend den Bestimmungen der Verordnung Nr. 104 vom
12. Juli 1947 über die Aufstellung von Wählerlisten im Saarland
für das Jahr 1947 in den Wählerlisten eingetragen sind. Artikel 6:
Die Verfassung bedarf der Einverständniserklärung des CCFA.
Beginn der zweiten Lesung des Entwurfs der saarländischen Ver¬
fassung in der 18. Sitzung der Verfassungskommission im Rat¬
haus Saarbrücken.
Décret betreffend die Bildung einer Mission juridique en Sarre.
Aufgabe: Studium aller mit dem wirtschaftlichen Zusammen¬
schluss zusammenhängenden rechtlichen Fragen.
Außerordentlicher Parteitag der SPS in der Festhalle in Sulzbach.
Beginn der dritten Lesung des Verfassungsentwurfs in der saar¬
ländischen Verfassungskommission.
Landtagswahlen im Kreis Saarburg. Aus Protest gegen die Rück¬
gliederung an Rheinland-Pfalz hoher Anteil ungültiger und nicht
abgegebener Stimmen: Landtag: 41,6 %, Kreistag: 42,9 %.
Betriebsratswahlen bei den Saar-Gruben. Das Wahlergebnis fällt
zugunsten der Einheitsgewerkschaft aus, die zwei Drittel der Sitze
erhält. Von den 64 Mitgliedern der örtlichen Betriebsräte gehören
43 der Einheitsgewerkschaft und 21 der Christlichen Gewerkschaft
an.
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