Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

24.10.1946
26.10.1946
4.11.-12.12.1946
7.11.1946
20.11.1946
28.11.1946
2.12.1946

8.12.1946

9.12.1946

12.  12.1946
18.  12.1946

rung  sei  außerstande,  den  französischen  Vorschlag,  aus  dem
Rheinland  und  dem  Ruhrgebiet  selbständige  Staaten  zu  machen,
anzunehmen.
Das  Oberlandesgericht  für  das  Saarland  nimmt  seine  Tätigkeit
unter  der  Präsidentschaft  Neureuters  wieder  auf.  Senatspräsidenten
  sind  Alfred  Levy,  Fritz  Wottke  und  Karl  Manderscheidt.
Zulassung  der  Demokratischen  Vereinigung  des  Saarlandes,  dem
Vorläufer  der  Demokratischen  Partei  des  Saarlandes  (DPS).
New  Yorker  Außenministerkonferenz  im  Waldorf-Astoria-Hotel.
Einigung  über  die  Friedensverträge  mit  Italien,  Finnland,  Ungarn,
Rumänien  und  Bulgarien.
Verfügung  Grandvals  über  die  Einrichtung  des  Landesamtes
Saar.
Umbenennung  der  Vorläufigen  Verwaltungskommission  des  Saargebiets
  (Commission  provisoire  d’Administration  du  Territoire  de
la  Sarre)  in  Verwaltungskommission  des  Saargebietes  (Commission
  d’Administration  du  Territoire  de  la  Sarre).
Rücktritt  von  Ministerpräsident  Georges  Bidault.
Das  Washingtoner  Abkommen  über  die  Bildung  des  Vereinigten
Wirtschaftsgebiets  (Bizone),  das  in  einem  Dreijahresplan  deren
Autarkie  bis  1949  vorsieht,  wird  vom  britischen  Außenminister
Emest  Bevin  und  seinem  amerikanischen  Amtskollegen  James  F.
Byrnes  unterzeichnet.
Ordonannce  №  74  betreffend  die  Einrichtung  eines  Systems  der
sozialen  Sicherheit  für  die  Gesamtheit  des  Saargebiets.  Die  französische
  Besatzungsmacht  erteilt  hierin  den  Auftrag,  für  das
gesamte  Saargebiet  bestimmte  Einrichtungen  für  soziale  Sicherheit
  zu  schaffen.
Erklärung  der  französischen  Delegation  bei  der  Außenministerkonferenz
  in  New  York  über  die  beabsichtigte  Einführung  einer
Grenzsperre  zur  Verhinderung  der  Wiederausfuhr  der  aus  Frankreich
  eingeführten  Waren  und  zur  Vermeidung  von  Geldspekulationen
  nach  Einführung  des  Währungsanschlusses.
Amtsantritt  der  Regierung  Léon  Blum.
Ordonnance  №  75  zur  Regelung  des  Personenverkehrs  zwischen
dem  Saargebiet  und  den  anderen  Provinzen  der  ZFO.  -  Der  Grenzübertritt
  von  der  ZFO  erfordert  einen  Passierschein;  Deutsche  und
Zivilpersonen  anderer  ausländischer  Staatsangehörigkeit  müssen
mit  einem  Passierschein  nach  vorgeschriebenem  Muster  versehen
sein.

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