Full text: Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa (41)

24.10.1946 
26.10.1946 
4.11.-12.12.1946 
7.11.1946 
20.11.1946 
28.11.1946 
2.12.1946 
8.12.1946 
9.12.1946 
12. 12.1946 
18. 12.1946 
rung sei außerstande, den französischen Vorschlag, aus dem 
Rheinland und dem Ruhrgebiet selbständige Staaten zu machen, 
anzunehmen. 
Das Oberlandesgericht für das Saarland nimmt seine Tätigkeit 
unter der Präsidentschaft Neureuters wieder auf. Senatspräsi¬ 
denten sind Alfred Levy, Fritz Wottke und Karl Manderscheidt. 
Zulassung der Demokratischen Vereinigung des Saarlandes, dem 
Vorläufer der Demokratischen Partei des Saarlandes (DPS). 
New Yorker Außenministerkonferenz im Waldorf-Astoria-Hotel. 
Einigung über die Friedensverträge mit Italien, Finnland, Ungarn, 
Rumänien und Bulgarien. 
Verfügung Grandvals über die Einrichtung des Landesamtes 
Saar. 
Umbenennung der Vorläufigen Verwaltungskommission des Saar¬ 
gebiets (Commission provisoire d’Administration du Territoire de 
la Sarre) in Verwaltungskommission des Saargebietes (Commis¬ 
sion d’Administration du Territoire de la Sarre). 
Rücktritt von Ministerpräsident Georges Bidault. 
Das Washingtoner Abkommen über die Bildung des Vereinigten 
Wirtschaftsgebiets (Bizone), das in einem Dreijahresplan deren 
Autarkie bis 1949 vorsieht, wird vom britischen Außenminister 
Emest Bevin und seinem amerikanischen Amtskollegen James F. 
Byrnes unterzeichnet. 
Ordonannce № 74 betreffend die Einrichtung eines Systems der 
sozialen Sicherheit für die Gesamtheit des Saargebiets. Die fran¬ 
zösische Besatzungsmacht erteilt hierin den Auftrag, für das 
gesamte Saargebiet bestimmte Einrichtungen für soziale Sicher¬ 
heit zu schaffen. 
Erklärung der französischen Delegation bei der Außenminister¬ 
konferenz in New York über die beabsichtigte Einführung einer 
Grenzsperre zur Verhinderung der Wiederausfuhr der aus Frank¬ 
reich eingeführten Waren und zur Vermeidung von Geldspekula¬ 
tionen nach Einführung des Währungsanschlusses. 
Amtsantritt der Regierung Léon Blum. 
Ordonnance № 75 zur Regelung des Personenverkehrs zwischen 
dem Saargebiet und den anderen Provinzen der ZFO. - Der Grenz¬ 
übertritt von der ZFO erfordert einen Passierschein; Deutsche und 
Zivilpersonen anderer ausländischer Staatsangehörigkeit müssen 
mit einem Passierschein nach vorgeschriebenem Muster versehen 
sein. 
106
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.