Unternehmen neu gegründete Saarbergwerke AG ein umfangreiches Rationalisierungskonzept
für den Bergbau erarbeiten. Viele andere Wirtschaftszweige blieben
aber auf die künftigen Herausforderungen weitgehend unvorbereitet. Noch dazu
blieb das Saarland für die Dauer der Übergangszeit den inzwischen negativen Auswirkungen
der französisch-saarländischen Währungs- und Zollunion ausgesetzt,
die infolge der starken Außenhandels- und Währungsprobleme der ausgehenden
Vierten Republik sogar noch Zunahmen. Zwar wirkte eine von bundesdeutscher
Seite abgegebene Währungsgarantie in gewissem Umfang vertrauensbildend, die
unmittelbaren Währungsschwankungen konnten dadurch jedoch nicht abgefedert
werden. Und als die Überbewertung zum Jahresende 1958 mit der Einführung des
„neuen Franc“ beendet wurde, war die Garantie sowieso hinfällig. Von den
ursprünglichen Hoffnungen, im Zuge der Eingliederung die strukturellen Grundlagen
für eine mittelfristige Prosperität der Region legen zu können, rückte man
daher während der Übergangszeit immer weiter zugunsten rein konjunkturpolitischer
Eingriffe ab.
Da Verfahrensfragen in den verbindlichen Texten zur Übergangszeit weitgehend
unbehandelt geblieben waren und das Saarland bis zur wirtschaftlichen Eingliederung
nicht an den föderalen Ausgleichs- und Verhandlungssystemen der Bundesrepublik
partizipierte, kann diese Zeit als eine Phase des Sonderföderalismus
bezeichnet werden. Besonders deutlich wurde dies im Bereich der Finanzpolitik,
wo die Bundesregierung nennenswerte Beträge an den saarländischen Landeshaushalt
überwies. Allerdings konnten diese Mittel nicht - wie ursprünglich geplant -
zur Verringerung der extremen Verschuldung eingesetzt werden, da die Ausgaben
des Landes - unter anderem aufgrund von Verpflichtungen aus dem Sonderregime
- die Einnahmen bei weitem überschritten. Zudem begünstigte der Sonderföderalismus
einen Regierungsstil, der auf eine punktuelle Durchsetzung spontaner Forderungen
gegenüber Bonn abzielte. Faktisch stand damit hinter politischen Initiativen
oft keine regionalpolitische Konzeption, sondern vielmehr eine von Bonn in
Aussicht gestellte Zustimmung oder Zuteilung entsprechender finanzieller Mittel.
Eine Bilanz der „kleinen Wiedervereinigung“ zu ziehen, fällt aufgrund der Vielschichtigkeit
dieser Vorgänge schwer. Zweifellos bedeutete diese Integration
nach 1955 etwas völlig anderes als nach 1935. So hatte auch das offene Eintreten
des „Heimatbundes“ für diesen Weg eine ganz andere Wirkung gezeigt, als die
Befürworter des europäischen Statuts prophezeit hatten. Schon deshalb scheint es
angemessen, die vielfältigen Anpassungs- und Integrationsprozesse, welche das
Saarland nach 1955 erlebte, als „Eingliederung“ zu bezeichnen - und eben nicht als
„Rückgliederung“. Diese Eingliederung war vor allem im sozialen und wirtschaftlichen
Bereich mit unangenehmeren Auswirkungen verbunden als erwartet -
wovon die Proteste gegen den Sozialabbau und gegen Ungerechtigkeiten bei der
Währungsumstellung zeugten. Diese Erfahrungen hatten aber in mittelfristiger
Perspektive eher wenig Einfluss. Problematischer erscheint hingegen, dass auch im
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