Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

Unternehmen  neu  gegründete  Saarbergwerke  AG  ein  umfangreiches  Rationalisierungskonzept
  für  den  Bergbau  erarbeiten.  Viele  andere  Wirtschaftszweige  blieben
aber  auf  die  künftigen  Herausforderungen  weitgehend  unvorbereitet.  Noch  dazu
blieb  das  Saarland  für  die  Dauer  der  Übergangszeit  den  inzwischen  negativen  Auswirkungen
  der  französisch-saarländischen  Währungs-  und  Zollunion  ausgesetzt,
die  infolge  der  starken  Außenhandels-  und  Währungsprobleme  der  ausgehenden
Vierten  Republik  sogar  noch  Zunahmen.  Zwar  wirkte  eine  von  bundesdeutscher
Seite  abgegebene  Währungsgarantie  in  gewissem  Umfang  vertrauensbildend,  die
unmittelbaren  Währungsschwankungen  konnten  dadurch  jedoch  nicht  abgefedert
werden.  Und  als  die  Überbewertung  zum  Jahresende  1958  mit  der  Einführung  des
„neuen  Franc“  beendet  wurde,  war  die  Garantie  sowieso  hinfällig.  Von  den
ursprünglichen  Hoffnungen,  im  Zuge  der  Eingliederung  die  strukturellen  Grundlagen
  für  eine  mittelfristige  Prosperität  der  Region  legen  zu  können,  rückte  man
daher  während  der  Übergangszeit  immer  weiter  zugunsten  rein  konjunkturpolitischer
  Eingriffe  ab.
Da  Verfahrensfragen  in  den  verbindlichen  Texten  zur  Übergangszeit  weitgehend
unbehandelt  geblieben  waren  und  das  Saarland  bis  zur  wirtschaftlichen  Eingliederung
  nicht  an  den  föderalen  Ausgleichs-  und  Verhandlungssystemen  der  Bundesrepublik
  partizipierte,  kann  diese  Zeit  als  eine  Phase  des  Sonderföderalismus
bezeichnet  werden.  Besonders  deutlich  wurde  dies  im  Bereich  der  Finanzpolitik,
wo  die  Bundesregierung  nennenswerte  Beträge  an  den  saarländischen  Landeshaushalt
  überwies.  Allerdings  konnten  diese  Mittel  nicht  -  wie  ursprünglich  geplant  -
zur  Verringerung  der  extremen  Verschuldung  eingesetzt  werden,  da  die  Ausgaben
des  Landes  -  unter  anderem  aufgrund  von  Verpflichtungen  aus  dem  Sonderregime
  -  die  Einnahmen  bei  weitem  überschritten.  Zudem  begünstigte  der  Sonderföderalismus
  einen  Regierungsstil,  der  auf  eine  punktuelle  Durchsetzung  spontaner  Forderungen
  gegenüber  Bonn  abzielte.  Faktisch  stand  damit  hinter  politischen  Initiativen
  oft  keine  regionalpolitische  Konzeption,  sondern  vielmehr  eine  von  Bonn  in
Aussicht  gestellte  Zustimmung  oder  Zuteilung  entsprechender  finanzieller  Mittel.
Eine  Bilanz  der  „kleinen  Wiedervereinigung“  zu  ziehen,  fällt  aufgrund  der  Vielschichtigkeit
  dieser  Vorgänge  schwer.  Zweifellos  bedeutete  diese  Integration
nach  1955  etwas  völlig  anderes  als  nach  1935.  So  hatte  auch  das  offene  Eintreten
des  „Heimatbundes“  für  diesen  Weg  eine  ganz  andere  Wirkung  gezeigt,  als  die
Befürworter  des  europäischen  Statuts  prophezeit  hatten.  Schon  deshalb  scheint  es
angemessen,  die  vielfältigen  Anpassungs-  und  Integrationsprozesse,  welche  das
Saarland  nach  1955  erlebte,  als  „Eingliederung“  zu  bezeichnen  -  und  eben  nicht  als
„Rückgliederung“.  Diese  Eingliederung  war  vor  allem  im  sozialen  und  wirtschaftlichen
  Bereich  mit  unangenehmeren  Auswirkungen  verbunden  als  erwartet  -
wovon  die  Proteste  gegen  den  Sozialabbau  und  gegen  Ungerechtigkeiten  bei  der
Währungsumstellung  zeugten.  Diese  Erfahrungen  hatten  aber  in  mittelfristiger
Perspektive  eher  wenig  Einfluss.  Problematischer  erscheint  hingegen,  dass  auch  im

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