Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

jedoch  auf  einer  Unterschätzung  des  bundesdeutschen  Willens  zu  einer  schnellen
Übereinkunft  mit  Frankreich.  Das  letztliche  Scheitern  in  dieser  Angelegenheit
wurde  zum  Symbol  für  das  Unvermögen  der  saarländischen  Regierung,  am  Verhandlungstisch
  erfolgreich  für  die  Interessen  des  Landes  zu  kämpfen.  Wenig
positive  Impulse  gingen  außerdem  von  den  für  die  Übergangszeit  vereinbarten
Verbesserungen  im  Warenverkehr  mit  beiden  Nachbarn  aus.  Zwar  erlangte  das
Saarland  nun  zumindest  teilweise  Zugang  zu  bundesdeutschen  Investitionsgütern,
der  Warenverkehr  war  aber  immer  noch  erheblichen  bürokratischen  Regulierungen
unterworfen,  die  diskriminierende  Kosten  im  Grenzverkehr  entstehen  ließen.  So
entsprachen  die  Höhe  der  dem  Saarland  zugewiesenen  Import-  und  Exportkontingente
  längst  nicht  den  Erwartungen,  und  die  Verwendung  der  zum  Import  zugelassenen
  Investitionsgüter  war  fast  ausschließlich  auf  den  öffentlichen  Sektor  und
den  der  Schwerindustrie  beschränkt.
Erneut  erwiesen  sich  internationale  diplomatische  Verhandlungen  als  nur  teilweise
  geeignet  zur  Lösung  regionalpolitischer  Probleme.  Folglich  wmrden  viele
Sachprobleme  auf  das  spätere  Verhältnis  zwischen  der  Bundesrepublik  und  dem
Saarland  verlagert.  Im  Großen  und  Ganzen  musste  der  Saarvertrag  deshalb  als  enttäuschend
  bezeichnet  werden.  Die  Verhandlungen  zwischen  der  Bundesregierung
und  dem  Saarland  über  dessen  Eingliederung  in  den  Geltungsbereich  des  Grundgesetzes
  begannen  in  der  zweiten  Jahreshälfte  1956.  Unmittelbares  Ergebnis  war
das  Eingliederungsgesetz,  welches  die  wichtigsten  Formalitäten  der  Eingliederung
regelte  und  auch  einige  inhaltliche  Fragen  klärte  -  so  zum  Beispiel  die  Überführung
  von  Post  und  Eisenbahn  in  bundesdeutsche  Verantwortung.  Genauere  Konzepte
  zur  regionalpolitischen  Entwicklung  des  Saarlandes  wurden  jedoch  nicht
erarbeitet.  Statt  dessen  einigte  man  sich  auf  die  Durchführung  umfangreicher  Sofortmaßnahmen
  -  wie  zum  Beispiel  die  Autobahnverbindung  zwischen  Saarbrücken
  und  Mannheim  oder  die  Finanzzuweisungen  für  den  saarländischen  Landeshaushalt.
  Für  die  Übergangszeit  wurden  rechtliche  Ausnahmeregelungen  getroffen,
  die  dem  Saarland  auch  über  die  politische  Eingliederung  hinaus  vor  allem
im  juristischen  Bereich  noch  einzelne  Sonderbefugnisse  erhielten.  Verfahrensvorschriften
  oder  gar  verbindliche  Zieldefinitionen  wurden  dagegen  nicht  vereinbart.
So  wurde  die  saarländische  Ausnahmestellung  der  Nachkriegszeit  durch  einen
neuen,  wenn  auch  befristeten  Sonderstatus  abgelöst,  unter  dem  sich  ein  ganz
spezieller  Regierungsstil  entwickelte.  In  diesem  Sinn  kann  von  der  Übergangszeit
als  einem  saarländischen  Sonderregime  gesprochen  werden.
Das  wichtigste  Defizit  dieses  Sonderregimes  bestand  darin,  dass  es  keine  ausreichenden
  Impulse  zur  Lösung  der  regionalpolitischen  Probleme  im  Saarlande
geben  konnte.  Eine  rechtzeitige  und  ausreichende  Umorientierung  der  Saarwirtschaft
  auf  die  Bundesrepublik  wurde  deshalb  während  der  Übergangszeit  verpasst.
Allenfalls  in  der  Schwerindustrie  wurden  Modemisierungs-  und  Investitionsmaßnahmen
  vorbereitet  und  angestoßen.  So  konnte  die  als  saarländisch-deutsches

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