Full text: Landesherrliche Finanzen und Finanzverwaltung im Spätmittelalter (47)

Rechnungen der Kellerei Kirkel 
Die Rechnung der Kellerei Kirkel aus dem Jahre 1488/89 betr. Naturalien 
Landesarchiv Speyer, Bestand B 3, Nr. 663 (fol. 1-51) 
Der Rechnungsband setzt sich aus drei Heften zusammen, von denen das erste (fol. 
1-35) aus 15 Lagen, das zweite (fol. 36-41) aus sechs einzelnen, nicht fadengehef¬ 
teten Blättern, das dritte aus einer einzigen Lage (fol. 42-43) und acht einzelnen 
Blättern (fol. 44-51) besteht; die folia 33 und 35 sind auf fol. 34 recto bzw. verso 
aufgeklebt; vor fol. 42' sind drei Blätter herausgeschnitten; die insgesamt merk¬ 
würdige Bindung der drei Hefte ließe sich nur bei Öffnung der Fadenheftung klä¬ 
ren. Bei Blatt 1' sind die Ecken rechts oben und unten altrestauriert, die folgenden 
Blätter weisen in abnehmendem Maße Fraßspuren an der unteren, äußeren Ecke 
auf. Bei fol. 27 wurden die oberen 5 cm vermutlich schon zur Entstehungszeit her- 
ausgeschnitten, denn die Eintragungen beginnen recto et verso mit regulären Ru¬ 
brikenüberschriften. Deckblatt oder eine Titelüberschrift fehlen. Fol. 1' trägt unten 
die Aufschrift Kirckler Kellerey | Rechnung von Hand eines Archivars des 17./18. 
Jahrhunderts. Das gedruckte Etikett auf dem Buchrücken Kirckler | Kellerey j 
Rechnung | DE | ANNO | ließ eine Jahreszahl zunächst aus; diese wurde handschrift¬ 
lich als 1488 ergänzt, ist aber nur noch in Spuren zu lesen. Auf dem angesetzten 
Stück Papier unten rechts auf derselben Seite hat ein Archivar des 20. Jahrhun¬ 
derts mit Bleistift die Jahreszahl 1488 eingetragen. Die Rechnung des im Schloß 
verbrauchten Roggens (fol. 36'-41') reicht vom Sonntag nach St. Remigiustag (4. 
Oktober 1488) bis zum Erbsensonntag (— lnvocavit, 1. Fastensonntag am 8. März 
1489) und enthält ansonsten nur zwei aussagekräftige Datierungsangaben: Sonn¬ 
tag St. Andreastag (fol. 37v-38') am 30. November 1488 und Sonntag Pfaffenfast¬ 
nacht (fol. 40'-4P) am 17. Februar 1489. Bei allen anderen Heiligentagen wird 
der Wochentag nicht angegeben. Da eine vffliberung erwähnt wird (fol. 27r) und 
nach Ausweis der genannten Laufzeit der Roggen- und Weinrechnung nur eine 
Stückrechnung vorliegt, dürfte in diesem Jahr der Keller gewechselt haben. Und in 
der Tat erwähnt der unbekannte Schreiber der vorliegenden Rechnung auf fol. 9', 
daß er Schulden beglich, die noch von dem verstorbenen Keller Gerhart herrühr¬ 
ten (weitere Bemerkungen zum Wechsel des Kellers im darstellenden Teil). An 
Belegen sind zwischen fol. 7 und 9 ein Beleg über den Kauf von Gewürz (fol. 8) 
eingeheftet; auf Blatt 16' wurde die Abrechnung mit einem Sattler (fol. 15) einge¬ 
klebt, freilich ohne daß ein Bezug zur Rechnung erkennbar wäre. Der Notizzettel 
über den Gesamtverbrauch an Hafer für die Hunde (fol. 32) wurde auf fol. 31' 
aufgeklebt, das die Aufwendungen an Hafer für die zehn in der Burg gehaltenen 
Hunde enthält. Die Handschrift des ersten Heftes dürfte identisch mit derjenigen 
im ersten Teil der Rechnung Nr. 667 sein. Als Eigenart des Schreibers des zweiten 
und dritten Heftes der vorliegenden Rechnung fällt auf daß er bei den römischen 
Zahlzeichen die letzten Einer nicht, wie bei allen anderen zuvor, als j, sondern als i 
schreibt. Die Wasserzeichen des ersten Heftes (fol. 3, 6, 12, 17, 21, 24, 28 und 35) 
weisen die Initiale mit gespaltenem Fuß und überhöht von einer Kreuzblume auf 
wie bei Rechnung Nr. 653; fol. 37 zeigt ein Wappen mit drei (2:1) Lilien (ähnlich 
wie bei Nr. 653) mit einem dünnen Schrägstrich, drei Kugeln in einem Kopfbalken 
und überhöht von einer Kreuzblume auf kurzem Stiel und fol. 39 wieder die Initiale 
wie im vorderen Teil der Rechnung. 
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