Full text: Landesherrliche Finanzen und Finanzverwaltung im Spätmittelalter

Rechnungen der Kellerei Kirkel 
beigefugt wie ein kurzes Weistum, das der Keller von Kirkel im Jahre 1519 erstellt 
hat und das nur aus einer genauen Bannbeschreibung der Kellerei besteht. 
Benutzungshinweise zur Edition 
Die buchstaben-, zeilen- und seitengetreue Transkription richtet sich nach den 
üblichen Richtlinien für die Edition mittelalterlicher Texte. 
Die Seitengliederung der Originale soll in der Edition möglichst weitgehend er¬ 
kennbar bleiben. Daher wurde auf eine Zeilenzählung verzichtet, jeder Zeilen¬ 
wechsel innerhalb einer Blockbuchung aber mit einem senkrechten Strich | mar¬ 
kiert. Überschriften, die im Original als solche zu erkennen sind, werden mit um 
zwei Punkte (2 pt) größerem Zeichenabstand gesperrt w'iedergegeben. 
Die Schreiber der Rechnungen verwenden, bis auf ganz wenige Ausnahmen (in 
den beigefügten, dem Urkundenschema folgenden Quitantzien) zunächst keinerlei 
Satzzeichen. Beistriche kommen erst ab 1468/69 (Nr. 647) vor. Alle in der Edition 
verwendeten Kommata und Punkte stammen vom Bearbeiter, der trotz der teils 
stichpunktartigen Sprache der Buchungen dem Benutzer durch die Markierung von 
Sinneinschnitten durch Kommata den Text leichter erschließen möchte. Daß diese 
Lesehilfen nicht immer den aktuellen Zeichensetzungsregeln folgen, versteht sich 
bei der archaischen, teils dialektal geprägten Sprachform im Übergang vom Mittel- 
zum Neuhochdeutschen von selbst. Jede Textblockbuchung und jede Summe wer¬ 
den mit einem (im Original nicht vorhandenen) Punkt als abgeschlossen markiert. 
Blatt- und Zeilenwechsel werden dem Original entsprechend kenntlich gemacht. 
Dabei wird die Archivsignatur mit der Nummer der Rechnung in der Kopfzeile der 
recto-Seiten angegeben und die Nummer des Blattes in abgekürzter Form auf dem 
linken Seitenrand (z. B. fol. [18r]). 
Alle im Text vorkommenden Abkürzungen werden in runden Klammern ( ) aufge¬ 
löst. Zusätze des Herausgebers, meist versehentliche Auslassungen und Schreib¬ 
fehler betreffend, sind in spitze Klammem < > gesetzt. Im Text stehende Passagen, 
die zu streichen sind, werden in eckigen Klammem dargestellt [ ]. Streichungen im 
Text werden im textkritischen Apparat erläutert. Ergänzungen und Randbemer¬ 
kungen werden an die Stelle im Text gesetzt, an die sie gehören, und im Apparat 
erläutert. 
Die Getrennt- und Zusammenschreibung, die vielfach ohnehin nicht mit letzter 
Sicherheit entschieden werden kann, wurde behutsam der späteren Sprachentwick¬ 
lung angepaßt (statt zu samen also zusamen). 
Die Groß- und Kleinschreibung im Original läßt eine willkürliche Handhabung 
erkennen. Daher wird sie dahingehend vereinheitlicht, daß in der Edition alles 
kleingeschrieben wird mit Ausnahme der Anfänge von Überschriften, Sätzen bzw. 
Buchungen und Eigennamen. Mit Großbuchstaben wiedergegeben werden nur 
Orts- und Personennamen sowie Nomina Sacra, insbesondere im Zusammenhang 
mit Datumsangaben (z. B. Reminiscere, Jarstag, dez Helgin Crutz tag u.a.). Da es 
im Einzelfall schwierig ist, zu entscheiden, ob eine Berufsbezeichnung bereits als 
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