Full text: Landesherrliche Finanzen und Finanzverwaltung im Spätmittelalter

Einleitung 
Die Hefte sind aus einer jeweils unterschiedlichen Anzahl von Lagen zusammen¬ 
gesetzt. Das für die Rechnungshefte verwandte Papier besteht aus Doppelbögen in 
einem der heutigen DIN A-4 ähnlichen Format von ca. 30 cm Höhe und 21 cm 
Breite und ist an den äußeren Seitenrändern mitunter stark bestoßen. Durch die 
halbbrüehige Faltung der hochrechteckigen Blätter entstand das bis ins 20. Jahr¬ 
hundert übliche Format von Rechnungsheften. Umfang bzw. Lagen- oder Blattzahl 
der einzelnen Hefte variieren erheblich. Das zeitübliche Büttenpapier weist unter¬ 
schiedliche Wasserzeichen auf, die in der Beschreibung der einzelnen Rechnungs¬ 
hefte angegeben werden. Die Tinte der Kirkeler Rechnungsserie erscheint heute in 
brauner Farbe in verschiedenen Tönungen. Auch die teils eingeklebten, teils einge¬ 
hefteten Rechnungsbelege (zedel) und die nach dem Urkundenformular ausgefer¬ 
tigten Rezesse (quitantzien) bestehen aus demselben, allgemein üblichen Papier. 
Von besonderem Interesse sind die ersten Seiten der Rechnungshefte. Diese begin¬ 
nen in der Regel, wenn sie unversehrt erhalten sind, auf der ersten Seite des Heftes 
(fol. lr) mit der Überschrift des Kellers, in der sein Name, der Zeitraum der Rech¬ 
nungslegung und die verschiedenen Sparten der Rechnung (Geld, verschiedene 
Getreidesorten, Wein etc.) genannt werden. Von späterer Hand stammen in gleich¬ 
falls brauner Tinte, mit breiterer Feder und in großer Schrift ergänzte Jahreszahlen. 
Hiervon unterscheidet sich durch die Handschrift und eine schwarze Tinte deutlich 
der spätere Nachtrag eines frühneuzeitlichen Archivars „Kirckler Kellerey Rech¬ 
nung“, der meist vor die erwähnte Jahreszahl eingefügt wurde. Leider gibt es auch 
Rechnungen, bei denen diese Angaben fehlen, weil sie möglicherweise auf einem 
gesonderten Deckblatt oder Umschlag angebracht waren, wodurch die genaue 
Datierung und Zuordnung einer Rechnung sich schwierig gestaltet wie z. B. im 
Falle der fälschlicherweise unter die Kirkeler Rechnungen gelangten Zweibrücker 
Kellereirechnung, 
Nicht zeitgenössische Hinweise von Archivaren, Beschriftungen, Stempel, Signa¬ 
turen etc. wurden nicht in die Edition des Textes aufgenommen, sondern bei der 
Beschreibung der einzelnen Stücke erwähnt. Weitere beschreibende Details finden 
sich im Vorspann zu den einzelnen Rechnungen. 
In München konnte das zu den Kellereirechnungen gehörende und darin mehrfach 
erwähnte Zinsbuch (Steuerregister) von Kirkel aus der Zeit um 1480 ausfindig 
gemacht werden, das mit zahlreichen weiteren Akten des Herzogtums Pfalz- 
Zweibrücken auf der Flucht vor den Truppen der Französischen Revolution 
schließlich ins Bayerische Hauptstaatsarchiv' gelangte. Damit liegen für Kirkel 
nicht nur die landesherrlichen Rechnungen vor, die bei den Einnahmen zumeist nur 
Summen umfassen, sondern auch eine Liste der Steuerschuld, die einzelne, na¬ 
mentlich genannte Einwohner aus derselben Herrschaft bzw. Kellerei zu entrichten 
hatten. Dieser glückliche Überlieferungszufall darf als sehr selten, wenn nicht 
einzigartig für das landesherrliche Rechnungswesen im spätmittelalterlichen 
Deutschland eingeschätzt werden. Das Zinsbuch wird daher dieser Edition ebenso 
Hauptstaatsarchiv München, Kasten blau, Nr. 390/4, Fasz. 1, fol. 212r-231v. 
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