Einleitung
sehr beschädigt, daß sie zwar kurz beschrieben werden konnten, auf eine Edition
aber verzichtet werden mußte. Die vorliegende Edition der Kirkeler Kellereirech-
nungen des 15. Jahrhunderts umfaßt 29 Rechnungsjahrgänge* 9. Wenn man bedenkt,
daß sich nur etwa zwei Prozent aller spätmittelalterlichen Rechnungen erhalten
haben10 11, stellen die Kellereirechnungen aus Kirkel einen außerordentlich dichten
Bestand von exemplarischer Bedeutung für die weitere Forschung zum landesherr¬
lichen Rechnungswesen dar.
Bei den aus dem 18. Jahrhundert erhaltenen Stücken handelt es sich nicht um Kel¬
lerei- oder Amtsrechnungen, sondern ausschließlich um Forstrechnungen.
Alle spätmittelalterlichen Amts- und Kellereirechnungen sind nur einmal überlie¬
fert. Indes liegen drei Duplikate aus den 1650er Jahren vor". Ab wann die Rech¬
nungsführung in doppelter Ausfertigung erfolgte, muß weiter offen bleiben. Jeden¬
falls kann man die im 18. Jahrhundert geübte Praxis, ein Rechnungsexemplar vor
Ort zu behalten und das andere an die herzogliche Rechenkammer12 13 abzugeben,
nicht ohne weiteres auf frühere Jahrhunderte übertragen. Da eine zentrale Finanz¬
verwaltung in Pfalz-Zweibrücken erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts eingerichtet
wurde1', besteht für die Zeit vor der Existenz der Rechenkammer kaum eine Ver¬
anlassung, eine zwei- oder mehrfache Ausfertigung der Rechnungen der mittleren
Verwaltungsebene (Ämter und Kellereien) anzunehmen.
Nr. 662 (1487/88 betr. Geld), Nr, 664 (1488/89) und Nr. 665 (1493/94).
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Dabei werden die in einem Deckel (Landesarchiv Speyer, B 3, Nr. 628) zusammengebun¬
denen Rechnungshefte für 1434/35 und 1438/39 separat gezählt. Außerdem wird die Reihe
um die erste Rechnung aus dem 16. Jahrhundert (Nr. 673 de anno 1503/04) ergänzt, um zu
zeigen, daß im neuen Jahrhundert kein wesentlicher Wandel im Rechnungswesen erfolgt.
10 Mersiowsky, Die Anfänge territorialer Rechnungslegung, S. 261 und 264-269 (zur Er¬
klärung der Überlieferungsverluste).
11 Landesarchiv Speyer, Bestand B 3, die Nummern 611 und 612 (1653), 614 und 615
(1655) sowie 617 und 618 (1657) liegen in doppelter Ausfertigung vor.
12 Eid, Der Hof- und Staatsdienst im ehemaligen Herzogtume Pfalz-Zweibrücken, S. 158,
179 und 188; Eids Ausführungen beziehen sich erst auf die letzten Jahrzehnte des 16. Jahr¬
hunderts. Nach dem von Dr. Anton Doll erstellten Repertorium zum Bestand B 3 des Lan¬
desarchivs Speyer liegen Kammerrechnungen der Rechenkammer ab den ersten Jahren des
16. Jahrhunderts vor, freilich mit Lücken und Kriegsverlusten (Landesarchiv Speyer, B 3,
Nr. 1 (1507, fehlt), Nr. 2 (1509, fehlt), Nr. 3 (1511), Nr. 4 (1512, fehlt), Nr. 5 (1513-1515),
Nr. 6 (1514), Nr. 7 (1516), Nr. 8 (1517), Nr. 9 (1518), Nr. 195 (1534, fehlt), Nr. 156 (1536,
fehlt), Nr. 157 (1537) usw.
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Aus dem Vorliegen der Kammerrechnungen seit 1507 ist nicht unbedingt auf die Einrich¬
tung der Rechenkammer in diesem Jahr zu schließen; dies kann auch schon früher erfolgt
sein; andererseits wird in den Kirkeler Kellereirechnungen keine zentrale Finanzverwaltung
erwähnt, vielmehr mußte der Herzog, wie aus den Kellereirechnungen hervorgeht, gelegent¬
lich direkt auf die Einkünfte der Kellereien zurückgreifen, um zentrale und über den Spren¬
gel der Kellerei hinausreichende Bedürfnisse zu finanzieren.
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