Full text: Vorlesungen über praktische Philosophie

Praktik. 3. Philosophie der Erziehung. 511 
daß es auch recht behütet und aufgezogen werde. Darum 
muß der Rat immer neu hervorwachsen aus dem Ganzen des 
Arbeitslebens der Gemeinschaft. 
§ 205. Das heißt es uns, daß die Philosophen Könige, 
die Könige Philosophen sein müßten. Die Folge daraus für die 
Frage der politischen Verfassung, bei der wir noch standen 
und die wir zu beantworten hatten, um den volleren Begriff 
zu gewinnen von der Art und dem Sinn der Aufgabe, welche 
die Erziehung als soziale im Ganzen des sozialen Lebens zu 
erfüllen hat, — diese Folge ist: daß an allen drei Grundfunk¬ 
tionen des sozialen Lebens, der unmittelbaren Arbeit, der 
rechtlich-politischen Arbeitsregelung und der geistigen Füh¬ 
rung, alle teilhaben müssen, ein jeder nach dem Maße der in 
der Ausübung selbst sich beweisenden Fähigkeit. Das ist keine 
unmögliche Forderung, wenn man sich denkt, es sei der ganze 
Aufbau des sozialen Lebens auf diesen allein gesunden Grund 
einmal gestellt, so daß wirklich in jedem die Fähigkeit und 
der Wille zur Arbeit wie zur Arbeitsanordnung und geistigen 
Führung zu der ihm erreichbaren Höhe in der ihm gemäßen 
Richtung und Eigenart durch diese Gesamtgestaltung des 
sozialen Lebens selbst entwickelt würde. Dann würden diese 
drei Fähigkeiten, gerade in der stärksten, heilvollsten Diffe¬ 
renzierung, doch kaum dem Grade nach in sehr weiten Ab¬ 
ständen verschieden sein, außer, selbstverständlich, nach 
den Altersstufen. Es wäre dann das von selbst Gegebene, 
daß jeder diese drei Stufen der Reihe nach durchliefe: als 
erst Heranreifender das unmittelbare Wirken, als voll Aus¬ 
gereifter das Mit-Anordnen und -Ausgestalten, als zur er¬ 
reichbaren Vollendung Gelangter das Führen und Raten. 
Damit würde dann der Rat zum Ältestenrat, zum ,,Senat“. 
So möchte man ihn um so lieber nennen, da wohl das einzige 
geschichtliche Vorblid, auf das unsere Forderung sich berufen 
kann, das des römischen Senates ist. Dieser hatte, wie man 
weiß, weder gesetzgebende noch verwaltende, exekutive
	        
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