Full text : Vorlesungen über praktische Philosophie

40

Kap.  II.  §  18.

unmittelbarer  logischer  Übergang  vom  einen  zum  andern  ausgeschlossen
  ist;  sie  liegen  wie  in  verschiedenen  Dimensionen.
§  18.  Die  letzte  Stellung  (so  viel  ich  sehe),  wohin  die  von
uns  bestrittene  Ansicht  sich  noch  zurückzuziehen  versuchen
könnte,  wäre  der  Einwand:  den  von  uns  behaupteten  reinen
Sachcharakter  des  Willensurteils,  seine  völlige  Unabhängigkeit
  von  Subjekt-  wie  Objektbeziehung  gebe  es  zwar  in  reiner
Abstraktion,  nicht  aber  in  konkreter  Wirklichkeit;  da  gebe
es  gar  nicht  dies  Zweierlei,  welches  die  Abstraktion  vielleicht
mit  Recht  scheide,  sondern  beides,  das  Wollen  und  das  Sachliche
  des  Gewollten  —  wie  überhaupt  alles  Psychische;  psychisch
  gegeben  müsse  doch  auch  der  Sachgehalt  des  Willens
sein  —  bestehe  nur  in  konkreter  Einheit.  Wir  selbst  streben
ja  über  die  starren  Scheidungen  der  Abstraktion  stets  hinaus
zum  Konkreten;  weshalb  (wird  man  uns  vielleicht  fragen)  bestehen
  wir  nun  gerade  hier  auf  einer  Scheidung,  die  in  der
Abstraktion  zwar  ihre  Berechtigung  haben  mag,  aber  im  Konkreten
  des  praktischen  oder  überhaupt  des  Lebens  nichts  bedeutet
  ?
Die  Antwort  darf  kurz  sein.  Wir  gedenken  in  der  Tat  nicht
in  der  Abstraktion  stecken  zu  bleiben,  wir  streben  durchaus
von  ihr  zum  Konkreten  zurück.  Aber  man  wird  des  Konkreten
  nicht  anders  Herr,  als  wenn  man  zuerst  die  Abstraktion
  reinlich  vollzieht.  Sonst  bedürfte  es  keiner  Wissenschaft,
keiner  Philosophie,  keines  Begriffs,  ja  keines  Worts;  denn
schon  jedes  Wort  spaltet,  es  hebt  aus  dem  Geflecht  des  Erlebten
  ein  Einzelnes  heraus;  es  meint  unter  dem  und  dem  das
und  das,  und  erwartet,  daß  der  Andere  es  auch  darunter  versteht,
  d.  h.  seinen  geistigen  Blick  auf  dies  gemeinte  Einzelne
einstellt  und  es  aus  den  konkreten  Verbindungen,  in  denen
es  steht  und  auch  verbleiben  soll,  für  die  Betrachtung  herauslöst.
  Solche  Herauslösung  kann  scharf  geschehen  oder  unscharf;
  das  reif  entwickelte  Bewußtsein  fordert  und  vollzieht
scharfe  Scheidungen,  um  gerade  durch  sie  zur  erreichbar  voll¬
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.