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Kap. VI. § 108.
Letzten überall aufweisbar sein; es wird also die begriffliche
Grundstruktur (Aufbauform), es wird die Funktion der Ratio¬
nalität, des rationalen, im weitesten Sinne Gesetzeszusammen¬
hangs überall wiederkehren, und damit auch aller Gehalt, als
Gehaltsgrundlage, als die Form der Gehaltigkeit selbst, den
theoretischen Charakter zeigen. Praxis, Poiesis ist nicht Theo¬
rie, sondern beide sind als solche von Theorie begrifflich scharf
unterschieden; aber nicht bloß fußen beide auf dem, was als
rein theoretischer (nichtpraktischer und nichtpoietischer) Ge¬
halt aufzustellen war, als auf ihrem eigenen, für sie voraus fest¬
stehenden Fundament (denn alle Praxis und alle Poiesis stellt
sich, obgleich sie selbst als solche nicht ein Sein im theore¬
tischen Sinne des einfachen ,,So ist es" darstellt, doch stets
nur dar an einem im theoretischen Sinne Seienden), sondern
auch sie selbst tragen in sich ein Theoretisches, welches sich
unmittelbar auf sie selbst mit erstreckt, sie selbst also theo-
retisiert und alle Merkmale des Theoretischen, eben indem sie
selbst auch unter den Gesichtspunkt des Theoretischen treten,
auf sie überträgt; d. h. es wird geben eine Theorie der Praxis,
der Poiesis selbst, und zwar nicht bloß so, daß sich die Theorie
auch mit ihnen zu schaffen macht und durch eine Art Um¬
setzung sie in Theorie zu verwandeln strebt, sondern so, daß
aller Gehalt dieser bezüglichen Theorie in den praktischen, in
den poietischen Gehalt selbst völlig mit eingeht, sich in ihm
auswirkt und ihn entwickelt. Der zusammenfassende Aus¬
druck alles begrifflich Gearteten, alles rational sich Entwic¬
kelnden, so zum Theoretischen sich Gestaltenden ist das Ge¬
setz; es gibt aber nicht bloß eine Gesetzlichkeit auch des
Praktischen und des Poietischen, sondern es gibt gar keine
Praxis, keine Poiesis ohne diesen in ihnen selbst eingeschlosse¬
nen Gesetzescharakter; und die Gesetzlichkeit nimmt darin,
hinaus über den von Haus aus ihr eigenen Charakter des Theo¬
retischen, auch einen eigenen Charakter des Praktischen, des
Poietischen an; es wird, aus dem Gesetze des Praktischen, des