Die Funktionsgesetzlichkeit der Aktivität.
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Selbstheit, sondern das allein in allem voll lebendige und
tätige eine Urieben ist. —
Damit dürfen wir die Untersuchung der Funktionsweisen
der Aktivität beschließen und uns nun dem großen Kapitel
des Gehalts zu wenden. Denn die Funktion ist zuletzt nichts
anderes als der Weg der Erarbeitung des Sinngehalts. Daraus
fließt alles Formale des Handelns, aller Sinn seiner Gesetz¬
lichkeit. Jetzt aber ist zu fragen nach dem, was zu tun und
was dadurch darzustellen ist: nach der Materie der Aktion.
Diese muß auch die Materie des Handelns sein; obgleich Han¬
deln und Wirken (Aktion) keineswegs dasselbe ist; es gibt ja
ein Wirken ohne Handeln. Doch ist nach der Handlung jetzt
eben die Frage. Es handelt also das fünfte Kapitel von der
Konstitution des Sinngehalts als praktischen.