Einleitung listisch- hedonistisch -eudämonistischen, 2. in die nor-
mativistisch-(imperativistisch-)humanistischen und 3. in
Mischtypen, die eine mehr oder minder gewollte und mehr
oder minder gelungene Vereinigung jener beiden ersten
Typen im ganzen oder von Teilen aus ihnen anstreben.
Der erste Typus gibt auf die Frage (a) nach den
Motiven und Voraussetzungen des Handelns die Ant¬
wort: der Trieb zur Selbsterhaltung, der Wille zum
Leben und die mit der Erfüllung und Durchsetzung dieses
Verlangens verbundene Lust stellen die ausschlaggeben¬
den Motive des Handelns dar. Die gesetzliche Aus¬
führung, die Durchsetzung (Frage b) vollzieht dieses
Motiv nach biologisch-naturalistischen Prinzipien, d. h.
die Gesetze des Handelns sind Naturgesetze, sind Ge¬
setze des Seins. Demgemäß wird auch als Ziel des Han¬
delns (Frage c) subjektiv die Glückseligkeit, objektiv
die Wohlfahrt des Menschen bzw. der Menschen bezeich¬
net. In dieser utilitaristischen Zweckbestimmung gipfelt
dieser ethische Typus.
Der zweite Typus setzt (Frage a) dagegen als Motiv
nicht die Subjektivität der Lust und des Willens, sondern
die Unbedingtheit der Pflicht, der Verpflichtung an,
d. h. ein Tun um der Sache willen, ein Handeln aus der
gebieterischen Notwendigkeit des in der Sache gelegenen
oder mit ihr verbundenen Wertes. Darum gilt ihm
(Frage b) auch nicht die Natur, nicht das Sein, sondern
das Sollen, die Norm als Gesetz und Prinzip für die
Ausführung und Verwirklichung des Pflichtgebotes.
Dann aber kann (Frage c) weder ein subjektives Glücks¬
empfinden noch ein zwar objektiver, jedoch immer ge¬
fühlsbegleiteter und gefühlsbetonter und nur relativ
gültiger Wohlfahrtszustand als Ziel in Betracht kommen.
Dann kann als Zweck und Ziel nur die Idee der Mensch-
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