Full text: Ethik

II. 
Aristoteles1 
(384—322 v. Chr.). 
Sittliche und Verstandestugenden. 
Nikomachische Ethik I, 13. 
Da aber die Glückseligkeit eine der vollendeten Tugend 
gemäße Tätigkeit der Seele ist, so haben wir die Tugend 
zum Gegenstände unserer Untersuchung zu machen, da 
wir dann auch die Glückseligkeit besser werden verstehen 
lernen. Um die Tugend scheint auch der wahre Staats¬ 
mann sich am meisten zu bemühen, da er die Bürger 
tugendhaft und den Gesetzen gehorsam machen will. Ein 
Beispiel dafür haben wir an den Gesetzgebern der Kreter 
und Lacedämonier und wohl noch an einigen anderen 
dieser Art. Wenn sonach diese Betrachtung zur Staats¬ 
kunst gehört, so bleibt unsere Untersuchung zweifellos 
dem eingangs bezeichneten Plane treu. Die Tugend aber, 
der unsere Betrachtung gilt, kann selbstverständlich nur 
die menschliche sein. Wir wollten ja auch nur das mensch¬ 
liche Gut und die menschliche Glückseligkeit zu ermitteln 
suchen. 
Unter menschlicher Tugend verstehen wir aber nicht 
Tüchtigkeit des Leibes, sondern solche der Seele, wie wir 
ja auch unter der Glückseligkeit eine Tätigkeit der Seele 
verstehen. Ist aber dem also, so muß der Staatsmann und 
der Lehrer der Staatswissenschaft bis zu einem gewissen 
Grade mit der Seelenkunde vertraut sein, gerade wie der, 
der die Augen oder sonst einen Leibesteil heilen will, deren 
Beschaffenheit kennen muß,und zwar jener noch viel mehr 
als dieser, weil die Staatskunst viel würdiger und besser 
ist als die Heilkunst. In der Tat machen sich die tüchtigen 
1 Abdruck aus Aristoteles' Nikomachische Ethik. 2. Aufl. 
Übersetzt und herausgegeben von Dr. Eug. Rolfes, Leipzig 1911. 
Verlag Felix Meiner. 
29
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.