Full text: Ethik

den Postulate enthalten, wie vorher nur die getrennten 
an sich und für sich seiende Harmonien, jetzt an und für 
sich seiende. 
2. [Der göttliche Gesetzgeber und das unvoll¬ 
kommene moralische Selbstbewußtsein.] Das 
moralische Bewußtsein ist als das einfache Wissen und 
Wollen der reinen Pflicht im Handeln auf den seiner 
Einfachheit entgegengesetzten Gegenstand, auf die Wirk¬ 
lichkeit des mannigfaltigen Falles bezogen, und hat da¬ 
durch ein mannigfaltiges moralisches Verhältnis. Es ent¬ 
stehen hier dem Inhalte nach die vielen Gesetze über¬ 
haupt, und der Form nach die widersprechenden Mächte 
des wissenden Bewußtseins und des Bewußtlosen. — Was 
fürs erste die vielen Pflichten betrifft, so gilt dem 
moralischen Bewußtsein überhaupt nur die reine Pflicht 
in ihnen; die vielen Pflichten als viele sind bestimmte 
und daher als solche für das moralische Bewußtsein 
nichts Heiliges. Zugleich aber durch den Begriff des 
Handelns, das eine mannigfaltige Wirklichkeit und daher 
eine mannigfaltige moralische Beziehung in sich schließt, 
notwendig, müssen sie als an und für sich seiend be¬ 
trachtet werden. Da sie ferner nur in einem moralischen 
Bewußtsein sein können, sind sie zugleich in einem andern 
als jenem, dem nur die reine Pflicht, als die reine, an und 
für sich und heilig ist. ** 
Es ist also postuliert, daß ein anderes Bewußtsein 
sei, welches sie heiligt oder welches sie als Pflichten weiß 
und will. Das erste erhält die reine Pflicht gleichgültig 
gegen allen bestimmten Inhalt, und die Pflicht ist nur 
diese Gleichgültigkeit gegen ihn. Das andere aber ent¬ 
hält die ebenso wesentliche Beziehung auf das Handeln 
und die Notwendigkeit des bestimmten Inhalts; indem 
ihm die Pflichten als bestimmte Pflichten gelten, so ist 
ihm damit der Inhalt als solcher ebenso wesentlich als 
die Form, wodurch er Pflicht ist. Dies Bewußtsein ist 
hierdurch ein solches, worin das Allgemeine und das Be¬ 
sondere schlechthin eins ist, sein Begriff also derselbe 
als der Begriff der Harmonie der Moralität und Glück¬ 
seligkeit. Denn dieser Gegensatz drückt ebenso die Tren¬ 
nung des sich selbst gleichen moralischen Bewußtseins 
von der Wirklichkeit aus, die als das vielfache Sein dem 
einfachen Wesen der Pflicht widerstreitet. Wenn aber 
das erste Postulat nur die seiende Harmonie der Moralität 
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