Full text: Ethik

diesem sittlichen Sollen der Anredende sein, und wer der 
Angeredete? Mancherlei zu diesem Behuf gebrauchte 
Gegensätze treten uns hier vor Augen, aber keiner will 
sich recht angemessen zeigen. Die praktische Vernunft 
oder das obere Begehrungsvermögen redet an; dann aber 
muß angeredet werden das untere Begehrungs vermögen 
oder die Sinnlichkeit, aber dann auch ihr nichts zuge¬ 
mutet, was sie nicht wirklich vollziehen kann. Kann 
aber wohl die Sinnlichkeit darauf angeredet werden zu 
vollziehen, was z. B. in dem Kantischen kategorischen 
Imperativ enthalten ist? Unmöglich. Denn in ihr liegt 
kein Trieb auf allgemein Gesetzmäßiges, ja auch nicht 
einmal ein Urteil darüber, ob etwas, was sie wirklich voll¬ 
ziehen kann, dem Gesetzmäßigen widerspreche oder nicht. 
Ja sie vernimmt überhaupt schon nicht das bloße Wort, 
sondern es gibt mit ihr keine andere Sprache als die der 
Empfindung oder des Reizes, sei es in der unmittelbaren 
Gegenwart oder in Furcht und Hoffnung. Ebenso ist es 
mit dem Fichteschen Prinzip der Sittlichkeit, sowohl dem 
formalen Ausdruck desselben, sich die absolute Selb¬ 
ständigkeit zum Gesetz zu machen, als auch dem realen, 
die Finge gemäß ihrer Bestimmung zu behandeln. Denn 
die Sinnlichkeit besteht nur in der Wechselwirkung, und 
hat überall keine Selbständigkeit, noch auch kennt sie 
eine andere Bestimmung der Dinge als deren Beziehung 
auf sie selbst. Oder soll die Vernunft anreden, und das 
obere Begehrungsvermögen angeredet werden? Denn 
man hat beide auch irgendwie unterschieden, und wir 
wollen gern zufrieden sein, wenn wir unserm Sollen zu¬ 
liebe auch nur einen halb eingebildeten Unterschied 
herausbringen. Will man aber beide unterscheiden: so 
muß doch die praktische Vernunft nicht begehren, sofern 
sie nicht soll das Begehrungsvermögen sem. Im Aus¬ 
sprechen des Sollens aber begehrt sie, denn das Anmuten 
ist doch ein Begehren; und man kann nicht sagen, daß 
sie als nichtbegehrend von sich selbst als Begehrendes 
etwas begehrte. Oder ist es die Vernunft überhaupt und 
an sich, welche anmutet der Vernunft des einzelnen? 
Wenn anders dies nicht schon ein Unterschied gar nicht 
mehr ist, sondern nur scheint. Aber wenn es auch einer 
ist: so spricht doch der einzelne die Pflicht aus in sich 
selbst für sich selbst, und das Begehren, selbst etwas zu 
tun, ist nur ein Wollen, kein Sollen, so wie das An- 
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