eigener Wille, sofern er nur unter der Bedingung einer
durch seine Maximen möglichen allgemeinen Gesetz-
febung handeln würde, dieser uns mögliche Wille in der
dee ist der eigentliche Gegenstand der Achtung, und die
Würde der Menschheit besteht eben in dieser Fähigkeit,
allgemein gesetzgebend, obgleich mit dem Beding, eben
dieser Gesetzgebung zugleich selbst unterworfen zu sein.
Die Autonomie des Willens
als oberstes Prinzip der Sittlichkeit.
S. 67—68 Autonomie des Willens ist die Beschaffenheit des
Willens, dadurch derselbe ihm selbst (unabhängig von
aller Beschaffenheit der Gegenstände des Wollens) ein
Gesetz ist. Das Prinzip der Autonomie ist also: nicht
anders zu wählen als so, daß die Maximen seiner Wahl
in demselben Wollen zugleich als allgemeines Gesetz mit
begriffen seien. Daß diese praktische Regel ein Impe¬
rativ sei, d. i. der Wille jedes vernünftigen Wesens an
sie als Bedingung notwendig gebunden sei, kann durch
bloße Zergliederung der in ihm vorkommenden Begriffe
nicht bewiesen werden, weil es ein synthetischer Satz ist;
man müßte über die Erkenntnis der Objekte und zu einer
Kritik des Subjekts, d. i. der reinen praktischen Ver¬
nunft hinausgehen; denn völlig a priori muß dieser
synthetische Satz, der apodiktisch gebietet, erkannt
werden können; dieses Geschäft aber gehört nicht in
gegenwärtigen Abschnitt. Allein daß gedachtes Prinzip
der Autonomie das alleinige Prinzip der Moral sei, läßt
sich durch bloße Zergliederung der Begriffe der Sittlich¬
keit gar wohl dartun. Denn dadurch findet sich, daß
ihr Prinzip ein kategorischer Imperativ sein müsse, dieser
aber nichts mehr oder weniger als gerade diese Autono¬
mie gebiete.
Die Heteronomie des Willens
als der Quell aller unechten Prinzipien
der Sittlichkeit.
Wenn der Wille irgend worin anders als in der Taug¬
lichkeit seiner Maximen zu seiner eigenen allgemeinen
Gesetzgebung, mithin wenn er, indem er über sich selbst
hinausgeht, in der Beschaffenheit irgend eines seiner
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