Zur Lehre vom Gemüt.
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empfindung als Bestimmtheitsbesonderheit des Bewußtseins
anzusetzen.
Die Zergliederung der „Gefühle“ lehrt, auch wenn wir
sie uns zunächst nur durch ihr Zuständliches und ihr „ma߬
gebendes“ Gegenständliches klar machen, daß doch die „be¬
gleitende“ Körperempfindung schon von vornherein immer mit
darin ist. Nicht das „Gefühl“ im Sinne eines Zusammens, das
nur etwa das maßgebende Gegenständliche und das Zuständliche
umfaßte, wirkt überhaupt erst die „begleitende“ Körper¬
empfindung, sondern bei jedem „Gefühl“ ist diese schon stets
mitgegeben. Das Gefühl der Furcht bewirkt nicht erst die
Schlaffheitsempfindung, das „Gefühl“ des Schreckens und der
„Ehrfurcht“ nicht erst die Empfindung des Schauders, das
„Gefühl“ des Stolzes nicht erst die Spannungsempfindung,
sondern diese Körperempfindungen sind von Anfang an
in den „Gefühlen“ selber mitenthalten.
Mit diesen begleitenden Körperempfindungen in den „Ge¬
fühlen“ ist deshalb auch nicht zusammen zu werfen, sondern
bestimmt zu unterscheiden, was man die „Gefühlsäußerungen“
zu nennen pflegt. Unter diesen verstehen wir Veränderungen
des menschlichen Leibes, die allerdings mit den „Gefühlen“
sicherlich Zusammenhängen.
Es sind die in erster Linie für den beobachtenden Dritten
wahrnehmbaren Veränderungen des Leibes, die von bestimmten
„Gefühlen“ des mit diesem Leibe verbundenen Bewußtseins
dem Beobachter Kunde geben, also „nach Außen“ d. h. für ein
anderes Bewußtsein als Anzeichen dafür dienen, welches be¬
sondere „Gefühl“ dem betreffenden Bewußtsein wohl eigen ist.
Nach unserer Erfahrung sind diese Leibes Veränderungen
in innigem Zusammen mit den „Gefühlen“ des in Frage kom¬
menden Bewußtseins gegeben, so daß wir von dem Dasein be¬
stimmter Leibes Veränderungen auf das Dasein bestimmter
„Gefühle“ zu schließen berechtigt sind, wenn wir den Fall
ausnehmen, daß jenes Bewußtsein als Wille das Auftreten der
Gefühlsäußerung, z, B. ein Lachen, ein Stirnrunzeln u. a. m„
unterdrückt. Ist nämlich das Unterdrücken solcher Gefühls¬
äußerung auch möglich, so läßt diese Tatsache den Schluß
vom Auftreten einer sogenannten Gefühlsäußerung auf das
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