Full text: Zur Lehre vom Gemüt

VI 
Zur Lehre vom Gemüt. 
Einzelwesen als dessen Bestimmtheitsbesonderheit ge¬ 
zeichnet wird. Das Einzelwesen, das empfindet, fühlt und vor¬ 
stellt, ist aber nicht etwa jenes bekannte Gegebene, das wir 
„Mensch“ nennen; auf dieses sich in der Not zurückznziehen, 
würde daher jenen Psychologen kein Heil bringen. 
Denn der Mensch ist gar kein Einzelwesen, auch nicht 
etwa ein aus einfachen Einzelwesen, wie das Ding aus Atomen, 
bestehendes Einzelwesen, sondern nur die stetige Wirkens¬ 
einheit der Einzelwesen „Leib“ und „Seele“. Läßt sich aber 
der Mensch nicht als Einzelwesen begreifen, so kann auch 
nicht von dem empfindenden, fühlenden und vorstellenden 
Menschen die Rede sein, denn nur Einzelwesen kann 
empfinden, fühlen und vorstellen. Jedoch zum Menschen, dieser 
stetigen Wirkenseinheit, gehört ohne Frage solches Einzel¬ 
wesen, nämlich die Seele, und das Gegebene, das in seiner 
Beziehung zu dem Einzelwesen „Seele“ dessen „Empfindung“ 
oder „Gefühl“ oder „Vorstellung“ heißt, ist in diesen Worten 
eben als Bestimmtheitsbesonderheit des Einzelwesens 
„Seele“ begriffen. 
Die vorliegende Schrift, die sich mit dem besonderen 
Stück des Seelenlebens, das wir „Gemüt“ nennen, beschäftigt, 
hätte daher nicht den festen Boden der Tatsachen unter den 
Füßen, wenn sie nicht ausginge von der Voraussetzung des 
Einzelwesens „Seele“, wie es mit dem Leibe in einer 
stetigen Wirkenseinheit innig verbunden sich findet, in der 
AVirkenseinheit, die wir „Mensch“ nennen. 
Greifswald, 1. Oktober 1910. 
J. Rehmke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.