Zur Lehre vom Gemüt.
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wird schon die Forderung beitragen, sich in erster Linie klar
zu machen, was eingeteilt werden soll, ob Gefühl oder „Ge¬
fühl“. Ist man sich hierüber klar, so ist damit wenigstens
dies gewonnen, daß jene Verirrung aufhört, die dem Gefühl,
also der zuständlichen Bestimmtheitsbesonderheit als ihre
„Färbung“ das andichtet, was in Wirklichkeit ein besonderes
Stück, nämlich das begleitende Gegenständliche im „Ge¬
fühl“ ist. Wenn man aber überhaupt an die Einteilung des
Gefühlsbegriffes geht, so empfiehlt es sich um der einfachen
Behandlung willen der Einteilung immer nur das „Gefühl“
zugrunde zu legen, weil dann alle verschiedenen Stücke des
„Gefühls“ nacheinander, soweit es sich eben durchführen läßt,
zu ihrem Eechte kommen können. Und daß wir dann, um
„Gefühl“ einzuteilen, ein jegliches seiner drei Stücke, das
„maßgebende“ Gegenständliche, das „begleitende“ Gegenständ¬
liche und das Zuständliche zum besonderen Einteilungsgrund
wählen dürfen, steht ohne weiteres außer Frage.
Die Einteilung des „Gefühls“ nach seinem Zuständ¬
lichen ist selbstverständlich wiederum eine einfache und
klare; wir erhalten als Einteilungsglieder Lust- und Unlust¬
gefühl.
Schwieriger gestaltet sich die Einteilung des „Gefühls“
schon nach dem „maßgebenden“ Gegenständlichen, weil die
Gliederung dieses Gegenständlichen nicht so einfach und klar
sich bietet und weil sie überdies noch unter verschiedenen
besonderen Gesichtspunkten am „maßgebenden“ Gegenständ¬
lichen gewonnen werden kann. Unter diesen Gesichtspunkten
wird freilich der nächstliegende und wohl auch Jedem als
einfachster sich auf drängende der psychologische Gesichts¬
punkt sein, der das Gegenständliche des Bewußtseins in
„Wahrnehmung“ und „Vorstellung“1) scheidet und mit
dessen Hilfe dann das „Gefühl“ in Ansehung seines ma߬
gebenden Gegenständlichen in drei Glieder sich einteilen
wird, 1. „Gefühl“, in dem das maßgebende Gegenständliche
nur Wahrnehmung ist, z. B. Zahnschmerz, Kitzel; 2. „Ge¬
fühl“, in dem das maßgebende Gegenständliche aus Wahr-
J) Kehmke, Lehrbuch der allgem. Psychologie, 2. Auf!., § 17.