Full text: Zur Lehre vom Gemüt

Zur Lehre vom Gemüt 
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die doch allein maßgebend sein kann, nicht noch eine „quali¬ 
tative“ Verschiedenheit der Lust oder der Unlust neben Art 
und Grad dieser Gefühle. Indessen, da nun einmal die Be¬ 
hauptung einer „Färbung“ von Lust und Unlust ausgesprochen 
ist, so haben wir den Tatsachenbestand noch einmal darauf¬ 
hin ganz besonders zu prüfen, um, wenn wir auch nicht 
bekehrt werden sollten, dann eben den Irrtum, der in jener 
Behauptung liegt, in seiner Quelle aufzudecken, denn wir 
müssen annehmen, daß jener Behauptung doch gewisse Tat¬ 
sachen unterliegen, auf die sie sich gründet. 
Die „Färbung“ des Gefühls (der Lust und der Unlust) 
soll aber mit Art und Grad des Gefühls nichts gemein haben. 
Wenn wir nun auf die Entdeckung des geheimnisvollen 
Anderen ausgehen, so wird geraten sein, zwei allgemein an¬ 
erkannte „Gefühle“, die nach Art und Grad gleich, aber von 
verschiedenem Gegenständlichen bedingt sind — wie solche 
Gefühle ja vielfach in unserer Erfahrung sich bieten —, mit¬ 
einander zu vergleichen, ob wir nicht etwa doch an diesen 
Gefühlen d. h. Zuständlichem als solchem außer gleicher 
Art und gleichem Grad noch anderes entdecken können, in 
dem sie vielleicht unterschieden wären. 
Nehmen wir zum Vergleiche den Zahnschmerz und die 
Reue. Beides verzeichnen wir als „Gefühl“ im Sinne jenes 
Zusammens von Zuständlichem und „maßgebend“ bedingendem 
Gegenständlichen. Wir setzen dabei voraus, daß die Unlust, 
die in beidem als Zuständliches sich findet, auch dem 
Grade nach gleich sei; dann sind Zahnschmerz und Reue, die 
besonderen Fälle jenes Zusammens, immerhin durch ihr be¬ 
sonderes Gegenständliches, das als maßgebendes in der Auf- 
raerksamkeitsstellung steht, deutlich unterschieden, also trotz 
des nach Grad und Art gleichen Zuständlichen beider doch gar 
nicht zu verwechselnde „Gefühle“. Aber dies Zusammen von 
Zuständlichem und maßgebenden Gegenständlichem meint man 
gar nicht, wenn man von Gefühlen als „qualitativ“ ver¬ 
schiedenen spricht, und im Besonderen nicht das „maßgebend“ 
bedingende Gegenständliche, wenn man von der „Färbung“ 
eines Gefühls redet. Daß zwar dieses Gegenständliche für 
die angebliche „Färbung“ des Gefühls verantwortlich sei, wird 
Rehmke, Gemüt. 4
	        
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