Full text: Zur Lehre vom Gemüt

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Zur Lehre vom Gemüt. 
gebene ist „bestimmtes“ Gegebene und damit eben auch „be¬ 
schreibbar“. 
Von Seiten derjenigen Psychologen, die an eine zweite 
Besonderung des Zuständlichen außer der nach Grad und 
Art, also an der „Färbung“ des Gefühls, wenn diese auch „un- 
beschreibbar“ sein soll, festhalten, wird uns immerhin doch 
ein Wink gegeben, wie wir dieses Neue feststellen und so 
wenigstens zum „Fühlen“ desselben gelangen können. Die 
„Färbung“ soll es nämlich sein, die zu jener Einteilung der 
Gefühle, die von diesen Psychologen die „qualitative“ genannt 
wird, führe, und als deren Einteilungsglieder die körperlich¬ 
sinnlichen, ästhetischen, intellektuellen, sittlichen und religiösen 
Gefühle zu nennen seien. Man ersieht hieraus, wie nahe diese 
zweite Weise, den Sinn des Wortes „Gefühl“ weiter zu fassen, 
der ersten steht, ja, wir dürfen sogar behaupten, daß diese 
jene erste in sich schließt, und daß die erste andererseits ihre 
Anhänger gar leicht geneigt macht, auch die zweite aufzu¬ 
nehmen; man beachte nur die Worte „Gefühl der Angst, des 
Stolzes, des Neides“ usf., wie sie auf uns nach der Sprach- 
gewohnheit wirken. 
Die Meinung, jedes Zuständliche habe seine Besonderung 
nicht nur in Art und Grad, sondern auch noch in einer „Fär¬ 
bung“, ist vielleicht durch die Betrachtung jenes „Gefühls“ im 
Sinne des Zusammens von Gegenständlichem und Zuständ- 
lichem und im Besonderen durch die Betrachtung der Be¬ 
dingtheit des Zuständlichen von dem Gegenständlichen her¬ 
vorgerufen oder doch jedenfalls vorbereitet worden. Wenn, 
wie doch nicht zu leugnen ist, das Gegenständliche des Be¬ 
wußtseinsaugenblickes die „besondere“ Bedingung des Gefühls 
d. i. des Zuständlichen dieses Augenblickes bildet, so konnte 
der Gedanke sich leicht einfinden, daß das Gegenständliche 
bei seiner Mannigfaltigkeit noch eine andere Besonderung des 
jedesmaligen Zuständlichen neben Art und Grad der zuständ¬ 
lichen Bestimmtheit bedinge. 
Sehen wir aber auf die Bewußtseinstatsachen, so müssen 
wir gestehen, daß in ihnen kein Anlaß gegeben ist, noch eine 
andere Besonderung neben Art und Grad des Zuständlichen 
selbst zu behaupten. Wir finden in unserer Selbstbeobachtung,
	        
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