Zur Lehre vom Gemüt.
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Gegenständliche daher das für die besondere Art des Ge¬
fühls maßgebende oder das in jenem Sinne „tonangebende“
Gegenständliche nennen. Entscheidet nun aber auch dieses
Gegenständliche über die Art d. i, den „Ton“ des Gefühls, so ist
doch der Grad, die Intensität des Gefühls immer durch das
gesamte Gegenständliche des betreifenden Bewußtseinsaugen¬
blicks bedingt.
Daß andererseits der Gefühlswert eines Gegenständlichen
des Bewußtseins nicht stets ein und derselbe, wann immer
dieses Gegenständliche die Bestimmtheitsbesonderheit eines
Bewußtseins ist, sei, dürfte nun auch ohne Weiteres klar
sein. Da der Gefühlswert doch immer nur einen Anteil
an der „ besonderen “ Bedingung des Gefühls bedeutet,
den ein Gegenständliches neben anderem desselben Seelen¬
augenblickes hat, so bemißt sich die Größe dieses Gefühls¬
wertes auch immer nach dem anderen mitbedingenden Gegen¬
ständlichen, so daß, jenachdem dieses das eine Gefühl mit¬
bedingende Gegenständliche als Gegebenes beschaffen ist,
jenes Gegenständliche das eine Mal für das Gefühl des Seelen¬
augenblickes von größerer, das andere Mal von geringerer
Bedeutung d. h. von größerem oder geringerem Gefühlswert ist.
Wir bemerkten früher, daß der Satz, es sei an ein be¬
sonderes Gegenständliches des Bewußtseins ein bestimmtes
Lust- oder Unlustgefühl „gebunden“, nur unter der doppelten
Voraussetzung richtig wäre, daß einmal dieses Gegenständliche
selber immer in der Aufmerksamkeitsstellung sich findet, und
daß ferner seine „Umgebung“, wenn auch nicht dem Inhalt,
so doch immer dem Gefühlswerte nach ein und dieselbe ist.
Die Erkenntnis von der Relativität des Gefühlswertes
jedes besonderen Gegenständlichen kann dieses nur be¬
stätigen und der Lehre von den „Gefühlstönen“ oder „Ele¬
mentargefühlen“, also der Lehre von einem nach Art und
Grad einzig und allein durch eines der verschiedenen Gegen¬
ständlichen bedingten Teilgefühles des einen Gefühles den
Boden unter den Füßen wegziehen helfen.