Zur Lehre vom Gemüt.
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Da es indes schwerlich Erfolg hätte, nach diesen verschie¬
denen Gehirnzuständen zu suchen, und da andererseits das
verschiedene, durch sie gewirkte Gegenständliche des be¬
treifenden Bewußtseinsaugenblickes unschwer als Gegebenes
festzustellen ist, so wenden wir uns schon aus diesem Grunde
jenem Gegenständlichen zu, um es gleichsam in Stellvertretung
für seine wirkenden Bedingungen, die verschiedenen gleich¬
zeitigen Gehirnzustände, als das notwendig mit dem Gefühl
Zusammengehörige herauszustellen. Zwar ist diese Zu¬
sammengehörigkeit nicht die der mehreren und gleichzeitig
gegebenen Gehirnzustände und des einen durch sie gewirkten
Gefühles, also nicht die des Wirkenszusammenhanges,
sondern vielmehr die der gleichzeitig eintretenden und
durch dieselben Gehirnzustände gewirkten Bestimmt¬
heitsbesonderheiten einer Seele. Die so begründete Zusammen¬
gehörigkeit des besonderen Gegenständlichen und des mit
ihm zugleich eintretenden Gefühles eines Seelenaugenblickes,
die beide auf dieselben zugleich gegebenen Gehirnzustände als
deren wirkende Bedingung gestellt sein läßt, gestattet uns
füglich, von diesem Gegenständlichen als der „Bedingung“
des mit ihm zusammen eintretenden Zuständlichen zu reden,
also zu erklären, daß das Zuständliche des einzelnen Seelen¬
augenblickes durch das mit ihm zugleich eintretende Gegen¬
ständliche „bedingt“ sei, insofern eben das eine ohne das
andere gar nicht auftreten kann.
In diesem Sinne nun ist demnach unsere schon früher
ausgesprochene Behauptung zu verstehen, daß das Zuständ¬
liche, dieses eine und einfache Gefühl des einzelnen Seelen¬
augenblickes, von dem gesamten Gegenständlichen desselben
Augenblickes „bedingt“ sei, daß also die gesuchte „besondere“
Bedingung für das Gefühl des einzelnen Bewußtseinsaugen¬
blickes das gesamte, in 'Wahrnehmung und Vorstellung
vorliegende Gegenständliche des Bewußtseinsaugen¬
blickes ausmacht. Irgendein besonderes in Wahrnehmung
oder Vorstellung vorliegendes Gegenständliche des Bewußtseins¬
augenblickes aus dieser „besonderen“ Bedingung des Gefühls
auszuschließen, liegt keine Veranlassung vor, da offenbar der
Grund dafür, daß das Gefühl durch die gegenständliche Be¬