Full text: Zur Lehre vom Gemüt

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Zur Lehre vom Gemüt. 
Wir haben schon darauf hingewiesen, daß sich die zuständ- 
liche Bestimmtheitsbesonderheit in Ansehung des durch sie 
bestimmten Gegebenen von der gegenständlichen Bestimmt¬ 
heitsbesonderheit unterscheidet, indem ihr Gegebenes auch an 
und für sich schon der Seele Zugehöriges ist, während dies 
für das Gegebene der gegenständlichen Bestimmtheitsbeson¬ 
derheit nicht zutrifft. Indes nicht nur diese Verschiedenheit 
allein besteht zwischen den beiden Bestimmtheitsbesonderheiten 
der Seele, dem Gefühl und (sagen wir kurz) der Wahrnehmung. 
Betrachten wir die gegenständliche Bestimmtheitsbesonder¬ 
heit eines Seelenaugenblickes in betreff des durch sie bestimmten 
Gegebenen, so zeigt sich, daß die Wahrnehmung stets Mehreres 
befaßt d, h. daß die Seele stets Mehreres als ihre Wahr¬ 
nehmung hat, also stets Mehreres wahrnimmt, z. B stets Kaum 
und Farbe, meistens auch mehreres Räumliches usf. 
Fragen wir nun, ob dasselbe auch von der zuständlichen 
Bestimmtheitsbesonderheit und des durch sie bestimmten Ge¬ 
gebenen gelte. Wäre es der Fall, so hieße dies, daß die Seele 
Mehreres in einem Augenblicke, also zugleich „fühlen“ d.i. Lust 
und Unlust haben könne. 
Die überlieferte Meinung hält dafür, daß es möglich sei. 
Alfred Lehmann vertritt in seinem Buche „die Hauptgesetze 
des menschlichen Gefühlslebens“ die Ansicht, daß Lust und 
Unlust zugleich dem Bewußtsein eigen sein können, er meint 
zum Beleg „sichere Tatsachen“ (S. 260) vorlegen zu können, 
setzt aber hinzu, daß er zur Lösung des „Problems“, wie 
solche Tatsachen möglich seien, „keinen Beitrag zu geben 
vermöge“. Lehmann mag uns hier als Vertreter der über¬ 
lieferten Meinung gelten, die wir der Prüfung unterziehen 
werden. 
Lehmann geht von der Voraussetzung aus, daß „die Ge¬ 
fühlstöne Lust und Unlust“ niemals als „selbständige 
Erscheinungen“, sondern immer nur an „Erkenntniselemente 
(Empfindungen, Vorstellungen und Vorstellungskomplexe)“, 
also an Bestimmtheitsbesonderheiten des gegenständlichen 
Bewußtseins „gebunden“ auftreten (S. 56). Wir stimmen ge¬ 
mäß dem von uns soeben Entwickelten insoweit zu, daß wir 
uns niemals als allein zuständliches, sondern immer als zu¬
	        
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