Full text: Zur Lehre vom Gemüt

Zur Lehre vom Gemüt. 
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gegenständliche Bestimmtheitsbesonderheit aufzuweisen, also 
die Seele, die Gefühle (Lust oder Unlust) hat, nimmt auch 
wahr, hat auch Wahrnehmungen. 
Sowohl Zuständliches („Gefühl“) als auch Gegenständ¬ 
liches (Wahrnehmung-Vorstellung) findet sich in jedem Augen¬ 
blicke als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele, diese ist also 
in jedem ihrer Augenblicke zuständliches und gegenständliches 
Bewußtsein zugleich.1) „Wahrnehmung-Vorstellung“ bezeichnet 
die Besonderheit der gegenständlichen Bestimmtheit, die wir 
als die besondere Bestimmtheit der Seele das „Wahrnehmen- 
Vorstellen“ nennen. Weil zuständliche und gegenständliche 
Bestimmtheit des Bewußtseins offensichtlich nichts Gemeinsames 
aufzuweisen haben, so ergibt sich auch schon aus dieser Tat¬ 
sache, daß die Seele in jedem ihrer Augenblicke gegenständ¬ 
liches und zuständliches Bewußtsein zugleich sein muß. Denn 
da jede Veränderung nichts anderes ist als der Wechsel von 
Besonderheiten einer Bestimmtheit des betreffenden Veränder¬ 
lichen d. i. Einzelwesens, so ist die Behauptung, die Seele sei 
zunächst nur gegenständliches, etwa „empfindendes d. i. wahr¬ 
nehmendes“ Bewußtsein und erst später auch noch „zuständ¬ 
liches“ Bewußtsein, schlechthin abzuweisen; setzte sie doch 
eine Veränderung der Seele, die den Gewinn einer völlig 
neuen Bestimmtheit („Fühlen“) und nicht nur den einer neuen 
Bestimmtheitsbesonderheit („Lust“ oder „Unlust“) bedeu¬ 
tete: aber im Gegebenen überhaupt findet sich derartige 
Veränderung sonst niemals, und überdies kennt Niemand aus 
seinem eigenen Leben irgendeinen Augenblick, in dem er nur 
gegenständliches und nicht zugleich auch zuständliches Be¬ 
wußtsein gewesen wäre, einen Augenblick, in dem er ohne 
alle zuständliche Bestimmtheitsbesonderheit, ohne alle Lust 
oder Unlust sich befunden hätte. 
J) Siehe Rehmke, Lehrbuch der allgem. Psychologie, 2. Aufl., S. 315.
	        
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