Zur Lehre vom Gemüt.
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Die Tatsache, daß das Gegebene „Lust und Unlust“, schon
als solches betrachtet, sich als Bestimmtheitsbesonderheit
eines zuständlichen Bewußtseins darstellt und daher auch nur
als diesem Zugehöriges in seinem Gegebensein überhaupt zu
begreifen ist, spricht aber klar und deutlich gegen die Be¬
hauptung jener Psychologen und Erkenntnistheoretiker, denen
die „Gefühle“ d. i. Lust und Unlust zu den „Elementen“, aus
denen das, was sie Seele oder Seelenleben nennen, bestehen
und sich aufbauen soll. Das Phantastische dieser Behauptung
wird in der Tat hell beleuchtet durch jene Erkenntnis, daß
„Lust und Unlust“, auch als Gegebenes schlechtweg be¬
trachtet, nichts anderes als Bestimmtheitsbesonderheiten
eines zuständlichen Bewußtseins darstellen.
Denn ein Einzelwesen erweist sich zwar stets in jedem
seiner Augenblicke als die Einheit verschiedener Bestimmt¬
heiten, so daß sich von ihm in Wahrheit sagen läßt, es be¬
stehe aus diesem, und, wenn man ins Bild hineingehen will,
auch wohl sagen läßt, es baue sich aus seinen Bestimmtheiten
auf oder diese seien die Elemente des Einzelwesens. Niemals
jedoch findet sich im Gegebenen überhaupt ein Fall, der
uns zeigte, daß ein Einzelwesen oder ein Einzelleben aus Be¬
stimmtheitsbesonderheiten bestände, also als eine Einheit von
verschiedenen Bestimmtheitsbesonderheiten sich darstellte.
Und kein Wunder das! Wissen wir doch, daß Bestimmtheits¬
besonderheit nur gegeben ist, wenn eben eine Bestimmtheit
vorliegt, deren Besonderheit sie dann ist; verschiedene Be¬
stimmtheitsbesonderheiten können sich in einer Augenblickein¬
heit darum immer nur finden, wenn verschiedene Bestimmt¬
heiten, zu denen jene eben als ihre Besonderheiten gehören,
in der Augenblickeinheit eines Einzelwesens gegeben sind.
Derselben Verurteilung verfällt, und zwar aus demselben
Grunde, auch der andere Teil der Behauptung jener Psycho¬
logen, wenn sie neben Lust und Unlust die „Empfindungen“,
und zwar hauptsächlich diese als die „Elemente“ bezeichnen,
aus denen Seele oder Seelenleben sich aufbauen soll. Unter
„Empfindung“ ist ja gar nichts anderes zu verstehen, als Be>
stimmtheitsbesonderheit eines empfindenden Einzelwesens. Dafi
aber aus Bestimmtheitsbesonderheiten als solchen, se:‘ ’ss