Zur Lehre vom Gemüt.
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fach über Vernachlässigung zu klagen hat und nicht zu
seinem Rechte zu kommen pflegt. Renn die Vertreter der
subjektlosen Psychologie d. i. der „Psychologie ohne Seele“
pflegen einfach die Empfindung und das Gefühl als besondere
„Erscheinungen“, die keines besonderen Einzelwesens, dem
sie zugehörten, zu ihrem Gegebensein bedürften, zu setzen,
und selbst Vertreter einer „Psychologie mit Seele“ setzen
meistens nicht weniger unbekümmert um die Frage nach der
Notwendigkeit ihrerseits das Gefühl einfach als das der Seele
Zugehörige.
Bei dieser Frage nun meinen wir, trotzdem das Wort
„Gefühl“ im gewöhnlichen und leider auch im wissenschaft¬
lichen Verkehr noch mehrdeutig verwendet wird, doch in
dem Satze, daß das Gefühl ein besonderes Seelisches sei,
einen gemeinsamen Boden für die Auseinandersetzung mit
unseren Gegnern zu haben. Mag auch hüben und drüben
jederseits noch mehr in diese Benennung mit hineingelegt
werden, das Gemeinsame ist doch völlig ausreichend, um
für unsere Darlegung den nötigen, allgemein anerkannten
Ausgangspunkt abzugeben. Wir können aber im Besonderen
auch die verschiedenen Deutungen, die dem Worte „Gefühl“
gegeben werden, zuerst noch gänzlich unberücksichtigt lassen;
denn was Jemand im Besonderen auch unter „Gefühl“ ver¬
stehen mag, ob „Lust und Unlust“, oder ob „Lust (Unlust) mit
Wahrnehmung (Empfindung)“ sowie „Lust (Unlust) mit Vor¬
stellung“, ob er also nur von Lust- und Unlustgefühl, oder
auch von Hoffnung- und Furchtgefühl, Stolz- und Über¬
zeugungsgefühl, Gewißheits- und Liebegefühl u. a. m. redet,
dieser Unterschied ist noch durchaus von keinem Belang für
die Behandlung unserer allgemeinen Frage, ob das als „Ge¬
fühl“ benannte Seelische selber als ein besonderes Einzelwesen
verstanden werden könne, oder ob es als das einem besonderen
Einzelwesen Zugehörige zu begreifen sei.
Unsere allgemeine Frage nach dem Gegebenen, das wir
als „Gefühl“ bezeichnen, nimmt also Bezug auf die grundwissen-
scbaftliche Einteilung des Gegebenen überhaupt in Einziges
(im Besonderen Einzelwesen) und Allgemeines d, h. in Ver-